Bregenz/Klagenfurt – Vorarlbergs LH Markus Wallner (ÖVP) will, dass die Länder und Gemeinden künftig bei Asylverfahren wieder mitreden dürfen. Die Möglichkeit der Einflussnahme, die es vor 2014 gab, sei gut gewesen, sagte Wallner im Interview mit den "Vorarlberger Nachrichten" (Donnerstagsausgabe). Damit hätte es einen Fall wie in Sulzberg, bei dem ein Dreijähriger von seiner Mutter getrennt wurde, nicht gegeben.

Mit 2014 wanderte die Kompetenz in der Frage des humanitären Bleiberechts von der mittelbaren in die unmittelbare Bundesverwaltung. Davor verfügte der Bund zwar über ein Weisungsrecht, Landeshauptmann und BH konnten aber Empfehlungen aussprechen.

"Klar, das humanitäre Bleiberecht gibt es nur in Ausnahmefällen", so Wallner: "Es braucht aber wieder eine Mitsprache von Ländern und Gemeinden." Gegenwärtig gebe es nicht einmal ein Anhörungsrecht oder Akteneinsicht. "Das läuft alles an Land und Gemeinden vorbei. Das ist nicht schlau, wie man sieht", meinte der Landeschef.

Länder und Gemeinden sollen mitreden

Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hat sich am Donnerstag der Forderung seines Vorarlberger Amtskollegen Markus Wallner (ÖVP) angeschlossen und eine Mitsprache für Länder und Gemeinden bei der Entscheidung über humanitäres Bleiberecht gefordert. Er habe sich selbst in der Vergangenheit immer wieder für Menschen eingesetzt, die abgeschoben werden sollten, sagte er in einer Aussendung.

Immer wieder gebe es Ausnahmefälle, wo sich Gemeindebevölkerung, Kommunalpolitiker oder Vereine für den Verbleib gut integrierter Familien aussprechen würden. "Diese Stimmen sollten ebenso wie jene der zuständigen Landespolitik nicht länger ungehört bleiben, sondern sollten rasch in die Entscheidung über das Gewähren von humanitärem Bleiberecht verpflichtend miteinbezogen werden." (APA, 1.11.2018)