Wien – Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger strebt eine Verbesserung der Angebote im Logopädie-Bereich an. Als ersten Schritt wurden mit September bundesweit einheitliche Bewilligungsverfahren eingeführt, sagte Hauptverbands-Chef Alexander Biach am Dienstag. Ziel sei es, bis ins Jahr 2020 einen bundesweit einheitlichen Vertrag mit den Logopäden zur Direktverrechnung mit den Kassen zu schaffen.

Der Zugang zur Logopädie sei in den letzten Jahren in Österreich etwas kompliziert organisiert, räumte Biach bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit logopädieaustria-Präsidentin Karin Pfaller ein. So gibt es etwa im Bundesland Salzburg (im Gegensatz zu Rest-Österreich) keine Kassenlogopäden.

Dieses Manko soll nun beseitigt werden. Gemeinsames Ziel mit dem Berufsverband logopädieaustria sei es, sich bis 1. Jänner 2020 auf einen bundesweiten Vertrag mit freiberuflichen Logopäden zu verständigen. Es soll in Österreich "überall die gleichen Zugangsbestimmungen" zur logopädischen Behandlung geben, so Biach.

In einem ersten Schritt wurde per 1. September für die Konsultation von Wahllogopäden (ohne Kassenvertrag) ein einheitliches Bewilligungsvorgehen geschaffen: Seitdem ist für die Behandlungen eine chefärztliche Bewilligung ab der zweiten Sitzung einzuholen.

Wie bisher schon beträgt die Kostenrefundierung bei der Inanspruchnahme eines Wahllogopäden 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs. In Salzburg gibt es (solange es noch keine Kassen-Verträge gibt) Zuschüsse, diese liegen für die Erstuntersuchung bei 29,07 Euro, für die weiteren Therapieeinheiten bei 14,53 Euro.

Laut Berufsverbands-Präsidentin Pfaller sind in Österreich bis zu zehn Prozent der Kinder (0- bis 6-Jährige) von Spracherwerbsstörung betroffen, davon brauchen etwa 90 Prozent eine logopädische Therapie. In absoluten Zahlen dürfte es sich um etwa 50.000 Kinder handeln, sagte sie. (APA, 30.10.18)