Die Bauordnung bringt neue Regeln für die Kurzfristvermietung von Wohnungen.

Foto: iStockphoto.com/Getty Images

Ausschnitt aus dem Wiener Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Die punktierten Gebiete sind als Wohnzonen gewidmet.

Grafik: STANDARD

Wien – Neue Regeln für Airbnb-Vermieter bringt die neue Wiener Bauordnung. Sie sieht ein Totalverbot vor, sobald sich eine Wohnung in einer Wohnzone (laut Flächenwidmungsplan) befindet. Dort darf künftig auch dann nicht an Touristen vermietet werden, wenn dafür alle bisher nötigen Genehmigungen (bei Eigentumswohnungen etwa die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer) vorhanden sind. Zumindest nicht öfter als "drei- bis viermal im Jahr", wie Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal kürzlich präzisierte.

Entmachtung der Bezirke

Mit der Novelle kommen aber auch auf die Bezirke Änderungen zu: Künftig sollen nicht mehr ihre Bauausschüsse über Ausnahmen von Wohnzonen (und damit auch vom Airbnb-Verbot) entscheiden dürfen. Solche Ausnahmen sieht die Bauordnung etwa dann vor, wenn vom Antragsteller zugleich Wohnraum "in räumlicher Nähe" und "in zumindest gleichem Ausmaß" geschaffen wird. Bisher entschieden das die Bezirksbauausschüsse und informierten die MA 37 (Baupolizei) darüber.

Künftig soll gleich die Baupolizei solche Anträge entgegennehmen und entscheiden, was in vielen Bezirken für Verwunderung und Ablehnung sorgt, wie aus deren Stellungnahmen zur Bauordnungsnovelle hervorgeht. Markus Figl, Vorsteher des besonders stark von Airbnb betroffenen 1. Bezirks, spricht gar von einer "gefährlichen Drohung für den Weiterbestand der Inneren Stadt als Wohnbezirk". Die Wohnzone müsse Wohnzone bleiben, sagt Figl zum STANDARD. "Daher ist es essenziell, dass der Bezirk darauf ein Auge hat." Laut Figl sind Anträge um Ausnahmen von der geltenden Wohnzone in seinem Bezirk der häufigste Tagesordnungspunkt in den Sitzungen des Bauausschusses. Wenn man diese Kompetenz verliere, "geht uns der Überblick verloren". Er erwarte, dass die Stadtregierung dies noch überdenken werde.

"Formale Beschlussfassung fällt weg"

Gerhard Cech, Leiter der Baupolizei, kalmiert: Die Änderungen würden nicht bedeuten, dass die Bezirke künftig gar nicht mehr informiert werden, wenn eine Wohnwidmung aufgegeben wird. "Die Bezirksvorstehungen werden weiterhin die Möglichkeit zu Stellungnahmen haben, lediglich die formale Beschlussfassung im Bauausschuss fällt weg."

Sinnvoll sei die Änderung deshalb, weil es schon bisher oft vorgekommen sei, dass Ersatzwohnraum über eine Bezirksgrenze hinweg angeboten wurde. Die Zahl der Ausnahmegenehmigungen sei überschaubar: 37 Stück im Jahr 2017 seien auch in etwa der langjährige Schnitt, so Cech. Über abschlägig beschiedene Anträge könne er keine Auskunft erteilen, diese Daten habe er (noch) nicht.

Zu erwarten ist freilich, dass die Anträge nach dem geplanten Inkrafttreten des neuen Airbnb-Verbots mit kommendem März spürbar steigen werden.

Reduzierung der Wohnzonen

Andererseits werden die Wohnzonen, die hauptsächlich innerhalb des Gürtels liegen, immer weniger. Ein Mix aus Wohnen und Arbeiten ist vorrangiges Ziel der aktuellen Stadtplanung, was dazu führt, dass es im Zuge neuer Flächenwidmungen zu Reduzierungen der Wohnzonen kommt – derzeit etwa im 6. Bezirk zwischen Gumpendorfer Straße und Linker Wienzeile. Der neue Plan, der seit Donnerstag zur öffentlichen Einsicht aufliegt, sieht viel weniger Wohnzonen vor als der bestehende. Damit konterkariert die Stadt für manche Beobachter ihre eigene, gerade verschärfte Regelung in puncto Airbnb. (Martin Putschögl, 29.10.2018)