Der Weinbauer Helmut O. bei seiner Verhandlung. Er wurde zunächst zu 20 Jahren Haft verurteilt, die später in lebenslang umgewandelt wurden.

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Etwa zehn Jahre ist es her, dass der damalige Bürgermeister von Spitz an der Donau, Hannes Hirtzberger, vergiftet wurde. Er soll eine mit Strychnin versetzte Praline, die ihm auf die Windschutzscheibe seines Autos gelegt wurde, gegessen haben.

Als Verdächtiger wurde kurze Zeit später der Weinbauer Helmut O. ausgeforscht. Er wurde in der Nacht auf den 21. Mai 2008 zu 20 Jahren Haft verurteilt. Im März 2009 verwarf der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde sowie die Berufung gegen das Strafausmaß. Der Berufung des Staatsanwalts gegen die Strafhöhe kam der OGH hingegen nach und erhöhte auf eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Menge an Strychnin entscheidend

Verteidiger Wolfgang Blaschitz hat nun beim Landesgericht Krems einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens gestellt. Er will dem Gericht zwei neue Gutachten präsentieren, die sich unter anderem mit der Frage beschäftigen, ob die Menge des Strychnins im Hohlraum der Süßigkeit überhaupt Platz hat. In einem der beiden Gutachten soll etwa stehen, dass die Menge an Strychnin, mit der Hirtzberger vergiftet wurde, nicht in eine Praline entsprechender Marke passt.

Ein Senat aus drei Richtern wird nun entscheiden, ob dem Wiederaufnahmeantrag stattgegeben wird. Das kann einige Zeit dauern, sagte Vizepräsident Ferdinand Schuster. Die Entscheidung ergehe schriftlich in Beschlussform. Erachtet der Richtersenat die Beweismittel als geeignet, einen Freispruch oder eine mildere Verurteilung zu begründen, kommt es zu einer erneuten Durchführung des Strafverfahrens. Werden geeignete Beweismittel verneint, wird der Wiederaufnahmeantrag abgewiesen. (red, APA, 25.10.2018)