Die Frage, wer in Österreich künftig Asylwerber rechtsberaten soll, erscheint vielen angesichts der herrschenden, Flüchtlingen meist skeptisch gegenüberstehenden Stimmung im Land als nicht wichtig. Doch es ist bitter nötig, über die Folgen der diesbezüglichen Pläne von Innenminister Herbert Kickl nachzudenken, denn es handelt sich um eine rechtsstaatlich sensible Frage.

Kickl will die Rechtsberatung den NGOs wegnehmen und einer vom Innenministerium zu gründenden Bundesagentur unterstellen. Dass er von der Arbeit von NGOs wie Diakonie und Volkshilfe im Asylbereich nichts hält, hat er wiederholt betont. Deren Beratung laufe auf ein In-die-Länge-Ziehen der Asylverfahren hinaus, meint er.

Wodurch jedoch verlängert sich ein Asylverfahren? Etwa durch eine Berufung – und wenn auch diese negativ beschieden wird, ein betroffener Flüchtling aber dennoch meint, Schutzgründe zu haben, durch den Gang vor ein Höchstgericht. Macht ein Rechtsberater, der für seinen Klienten diese Rechtsmittel ausschöpft, etwas verkehrt? Ist er ein Berater, der einem Flüchtling – um Kickl im Interview mit "Oe24" zu zitieren – "falsche Hoffnungen" macht? Vom Standpunkt des Rechtsstaats aus sicher nicht.

Doch vielleicht soll das bisher gut funktionierende NGO-Beratungsmodell ja nur deshalb zu Grabe getragen werden, weil es Flüchtlingen Rechtsstandards garantiert, die für jeden Inländer vor Gericht selbstverständlich sind. (Irene Brickner, 24.10.2018)