Ob Verurteilte hinter Gitter (hier die Justizanstalt Graz-Jakomini) müssen, ist in Österreich regional sehr unterschiedlich.

Foto: Elmar Gubisch

Wien – Im vergangenen Jahr wurden in Österreich 30.746 Straftäter verurteilt, 13.000 davon waren ausländische Staatsangehörige. Männer sind generell krimineller als Frauen, 85 Prozent aller nach dem Strafgesetz verurteilten Personen waren Männer. Das geht aus dem Sicherheitsbericht 2017 des Innen- und des Justizministeriums hervor, der am Mittwoch im Ministerrat präsentiert wurde.

Einen starken Anstieg verzeichnete die Justiz bei Verurteilungen wegen rechtsradikaler Delikte: Wegen Verhetzung setzte es im Vorjahr 135 Schuldsprüche, 2016 waren es 52 gewesen (2015: 44). Wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz kam es in 113 Fällen zu einer Verurteilung (2016: 74, 2015: 71).

Den größten Anteil, nämlich fast ein Drittel aller Verurteilungen (31 Prozent), machten Vermögensdelikte aus. Rund 44 Prozent davon wurden von Ausländern verübt, davon wiederum stammte ein Fünftel aus EU-Staaten.

17 Prozent aller Verurteilungen erfolgten wegen Vergehen und Verbrechen gegen Leib und Leben, hier betrug der Anteil von Nichtösterreichern 35 Prozent, davon wiederum waren ein Zehntel EU-Bürger.

Suchtmitteldelikte

Suchtmitteldelikte machten im Vorjahr 18,5 Prozent aller Verurteilungen in Österreich aus. Mit 53,3 Prozent überstieg hier der Fremdenanteil (davon 7,4 Prozent EU-Bürger) den Anteil an verurteilten Österreichern.

2,4 Prozent aller Schuldsprüche wurden wegen Delikten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung verhängt. Drei Viertel aller Verurteilungen wegen Sexualdelikten betrafen österreichische Staatsbürger.

Mehrere Paragrafen bezüglich Terrorismus werden erst seit dem Jahr 2016 als eigene Gruppe im Sicherheitsbericht geführt. Im Vorjahr gab es dazu 29 Verurteilungen (2016: 43) und vier Freisprüche (2016: 3). Insgesamt lagen aber im Vorjahr bei der Staatsanwaltschaft 445 offene Ermittlungsverfahren wegen Terrorverdachts vor.

Strafen regional unterschiedlich

Die verhängten Strafen weisen regional erhebliche Unterschiede auf. Der Anteil der reinen Geldstrafen variiert zwischen 17,8 und 66,1 Prozent, jener der Freiheitsstrafen zwischen 24,1 und 78,6 Prozent.

Der Geldstrafenanteil war in den Sprengeln der Oberlandesgerichte (OLG) Graz und Linz fast doppelt so hoch wie im OLG-Sprengel Wien, im OLG-Sprengel Innsbruck sogar mehr als dreimal so hoch wie in Wien. "In Tirol und Vorarlberg war die Geldstrafe die Regelstrafe", heißt es in dem mehrere hundert Seiten umfassenden Bericht des Justiz- und des Innenministeriums.

Freiheitsstrafen

Freiheitsstrafen wurden in den OLG-Sprengeln Linz und Graz mehr als doppelt, im OLG-Sprengel Wien mehr als dreimal so häufig ausgesprochen wie im OLG-Sprengel Innsbruck. Allerdings waren die regionalen Unterschiede hinsichtlich des Anteils unbedingt verhängter Freiheitsstrafen geringer, konstatierten die Statistiker. Hier streuten die Anteilswerte zwischen 16 Prozent im Sprengel Innsbruck und 23,6 Prozent in Wien. Der Anteil zumindest teilweise unbedingter Freiheitsstrafen war in den OLG-Sprengeln Innsbruck (19,9 Prozent), Linz (23,9 Prozent) und Graz (25,7 Prozent) ähnlich hoch, während im OLG-Sprengel Wien viel öfter zumindest teilweise unbedingte Freiheitsstrafen verhängt wurden (35,3 Prozent).

Bei den gänzlich bedingten Freiheitsstrafen unterschieden sich die OLG-Sprengel Wien, Graz und Linz geringfügig. In allen diesen Regionen wurden solche Strafen am häufigsten verhängt (zwischen 38 und 43,2 Prozent). Nur im OLG-Sprengel Innsbruck trat sie mit 4,3 Prozent aller Strafen deutlich hinter die unbedingte Geldstrafe (37,5 Prozent) zurück.

Rückfallquote

Fast jeder dritte Verurteilte wird innerhalb von vier Jahren neuerlich verurteilt. Das ergab sich aus der Beobachtung von knapp 30.000 Menschen, die 2013 entlassen beziehungsweise verurteilt wurden. Die sogenannte Wiederverurteilungsquote ist relativ konstant und betrug zuletzt 32,5 Prozent. Am niedrigsten ist sie mit 26 Prozent bei Frauen, am höchsten mit mehr als 56 Prozent bei Jugendlichen. Das ergibt sich, wie die Justiz im Sicherheitsbericht erläutert, aus dem Umstand, dass Verurteilungen bei Jugendlichen – 6,5 Prozent aller Verurteilungen – nur als letztes Mittel eingesetzt werden. "Dies führt zu einer sehr selektiven Population im Ausgangsjahr, bei der höhere Wiederverurteilungsquoten zu erwarten sind", heißt es im Bericht.

Von jenen Personen, die schon vor der Verurteilung beziehungsweise Entlassung 2013 vorbestraft waren, wurde ein Gutteil neuerlich verurteilt: Vorbestrafte wurden zu 46,5 Prozent, solche mit Strafhafterfahrung zu 57,9 Prozent und damit mehr als doppelt so oft wiederverurteilt wie Nichtvorbestrafte.

An Kosten für einen Hafttag wurden pro Kopf 127,39 Euro errechnet. 2016 waren es 119,26 Euro. (APA, simo, 24.10.2018)