Ist das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat krebserregend? Die Weltgesundheitsorganisation WHO sagt Ja, die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA ist vom Gegenteil überzeugt und beruft sich dabei auf zahlreiche seriöse Studien, die keine relevante Krebsgefährdung für Menschen feststellen können.

Trotz dieser Unsicherheit hat in den USA ein Kläger 250 Millionen Euro an Schadenersatz zugesprochen bekommen, weil die Geschworenen davon überzeugt waren, dass sein Lymphdrüsenkrebs auf den Kontakt mit Glyphosat zurückzuführen ist. Aus wissenschaftlicher Sicht ist das Urteil nicht zu rechtfertigen: Selbst wenn Glyphosat eine schwache krebserregende Wirkung hätte, ließe sich im Einzelfall keine Kausalität beweisen. Das unterscheidet es grundsätzlich von Tabak. Doch die Geschworenen waren vom Schicksal des Klägers berührt und wollten dem ungeliebten Monsanto-Konzern eine Botschaft schicken.

Deshalb ist die Entscheidung einer Richterin, die Entschädigung zwar zu reduzieren, aber das Urteil zu bestätigen, eine schwere Niederlage für die Monsanto-Mutter Bayer; deshalb brechen ihre Aktien ein. Bleibt das Urteil stehen, dann drohen zahlreiche weitere Prozesse dieser Art mit ebenso fehlender wissenschaftlicher Grundlage.

Es wäre an der Zeit zu sagen: Glyphosat mag ein Gift für Umwelt und Biodiversität sein und gehört deshalb verboten – aber nicht wegen eines unbewiesenen Krebsrisikos. (Eric Frey, 23.10.2018)