Klubchefin Beate Meinl-Reisinger.

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Die NEOS fordern die Verankerung der verbalen sexuellen Belästigung im Strafrecht. Dort hinein soll auch ein Straftatbestand Psychische Gewalt, erklärte Justizsprecherin Irmgard Griss bei einer Pressekonferenz am Dienstag. In der morgigen Nationalratssitzung wollen sie ein entsprechendes Antragspaket einbringen, hieß es. Keine Zustimmung wird es für die Indexierung der Familienbeihilfe geben.

Psychische Gewalt

Wie bereits in anderen Ländern soll psychische Gewalt auch hierzulande strafbar sein, forderten Griss und Klubchefin Beate Meinl-Reisinger. Auch verbale sexuelle Belästigung soll im Strafrecht verankert werden, denn derzeit gelte dies nur für körperliche Belästigung und auch die Bestimmungen im Telekommunikationsgesetz – etwa bei obszönen Nachrichten im Internet – seien nicht ausreichend.

Unschuldsvermutung

Unantastbar sei jedoch die Unschuldsvermutung, betonten sowohl Meinl-Reisinger als auch Griss. Sie verwiesen hier auf Aussagen von Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP), die in einem "Österreich"-Interview im Zusammenhang mit "Hass im Netz" Überlegungen über eine Einschränkung angestellt habe. "Das kommt nicht infrage", so Meinl-Reisinger. (APA, 23.10. 2010)