Wien – Die Neos fordern die Verankerung der verbalen sexuellen Belästigung im Strafrecht. Dort hinein soll auch ein Straftatbestand Psychische Gewalt, erklärte Justizsprecherin Irmgard Griss bei einer Pressekonferenz am Dienstag. In der morgigen Nationalratssitzung wollen sie ein entsprechendes Antragspaket einbringen, hieß es. Keine Zustimmung wird es für die Indexierung der Familienbeihilfe geben.

Wie bereits in anderen Ländern soll psychische Gewalt auch hierzulande strafbar sein, forderten Griss und Klubchefin Beate Meinl-Reisinger. Auch verbale sexuelle Belästigung soll im Strafrecht verankert werden, denn derzeit gelte dies nur für körperliche Belästigung und auch die Bestimmungen im Telekommunikationsgesetz – etwa bei obszönen Nachrichten im Internet – seien nicht ausreichend.

Unschuldsvermutung unantastbar

Unantastbar sei jedoch die Unschuldsvermutung, betonten sowohl Meinl-Reisinger als auch Griss. Sie verwiesen hier auf Aussagen von Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP), die in einem "Österreich"-Interview im Zusammenhang mit "Hass im Netz" Überlegungen über eine Einschränkung angestellt habe. "Das kommt nicht infrage", so Meinl-Reisinger.

Nicht zustimmen im Plenum werden die Pinken der Indexierung der Familienbeihilfe, denn dies sei "klar europarechtswidrig", meinte die Klubobfrau. Die Einsparungseffekte seien überschaubar, unterstellte sie den Regierungsparteien lediglich "Nationalpopulismus". Das Vorhaben sei außerdem kurzsichtig, denn die Kosten für die 24-Stunden-Pflege würden explodieren und es sei zu fürchten, dass durch die neuen Bestimmungen weniger Pflegerinnen etwa aus Rumänien nach Österreich kommen.

Was die Reform der UVP-Verfahren betrifft, sehen die Neos nun ÖVP und FPÖ gefordert, ob auf ihre Forderungen eingegangen wird. Davon hängt auch die Zustimmung oder Ablehnung ab, so Meinl-Reisinger. Man teile zwar die Intention, Verfahren zu beschleunigen. Die "illiberale Einschränkung" der Zivilgesellschaft werde aber abgelehnt. (APA, 23.10.2018)