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Für diesen Protestierenden gegen die Fusion von Bayer mit Monsanto ist offensichtlich alles klar. Gutes konnte er daran nicht erkennen.

Foto: RATTAY/Reuters

San Francisco/St. Louis – Die Millionen-Strafzahlung gegen den US-Saatguthersteller Monsanto wegen möglicher Krebsrisiken seiner Unkrautvernichter soll drastisch reduziert werden. Eine Richterin in San Francisco erklärte am Montag, der gegen die Tochter des deutschen Chemiekonzerns Bayer verhängte Schadenersatz für einen Krebspatienten solle von 289 Millionen Dollar (251 Millionen Euro) auf 78 Millionen Dollar (68 Millionen Euro) verringert werden.

Die Forderung Monsantos nach einem neuen Prozess wies die Richterin aber zurück. Monsanto war im August von einem Geschworenengericht in San Francisco zur Zahlung von 289 Millionen Dollar (251 Millionen Euro) Schadenersatz verurteilt worden. Glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel wie Roundup und Ranger Pro hätten "wesentlich" zur Krebserkrankung des Klägers Dewayne Johnson beigetragen, hieß es zur Begründung. Monsanto habe nicht vor der Gefährlichkeit der Herbizide gewarnt.

Der ehemalige Hausmeister ist unheilbar an Lymphdrüsenkrebs erkrankt und macht die Herbizide von Monsanto dafür verantwortlich, mit denen er lange arbeitete. Der zu Bayer gehörende Saatguthersteller kündigte damals umgehend Berufung gegen seine Verurteilung an.

Gesundheitlicher und finanzieller Schaden

Der im August verhängte Schadenersatz von 289 Millionen Dollar setzte sich aus zwei Teilen zusammen: 39 Millionen Dollar für den gesundheitlichen und finanziellen Schaden Johnsons sowie 250 Millionen Dollar als abschreckende Strafmaßnahme.

Diese 250 Millionen Dollar sollen nun auf 39 Millionen Dollar abgesenkt werden, wie Richterin Suzanne Bolanos erklärte. Johnson kann dies bis zum 7. Dezember akzeptieren. Andernfalls soll der Schadenersatz in einem neuen Prozess festgelegt werden. Johnsons Anwälte erklärten, das weitere Vorgehen nun zu prüfen. Sie begrüßten aber, dass die Richterin das Urteil als solches aufrechterhalten habe.

Im Zentrum des Verfahrens stand damals die Frage, ob die in den Unkrautvernichtungsmitteln Roundup und Ranger Pro enthaltene Chemikalie Glyphosat eine krebsauslösende Wirkung hat. Monsanto, das seit Juni zum Bayer-Konzern gehört, bestreitet eine solche Wirkung seines Produkts. In der Forschung ist diese Frage umstritten.

Die US-Umweltbehörde EPA und auch die Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland gelangten zu dem Schluss, dass keine Krebsgefahr von dem Unkrautvernichtungsmittel ausgeht. Dagegen hatte die zur Weltgesundheitsorganisation gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung vor drei Jahren konstatiert, dass Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend bei Menschen" sei. In der EU war die Zulassung nach zwei Jahren lebhafter Debatten Ende 2017 um weitere fünf Jahre verlängert worden. In Deutschland soll die Anwendung von Glyphosat deutlich eingeschränkt werden. (APA, 23.10.2018)