Die Schlacht ist geschlagen, trotz Aufbietens aller Kräfte konnte das Don't-smoke-Volksbegehren nur an der selbstgewählten Hürde von 900.000 Stimmen kratzen, diese aber nicht überschreiten. Ganz ehrlich, schlau war diese Festlegung von Anfang an nicht – aus Sicht der Initiatoren sinnvoller wäre es allemal gewesen, diese Hürde bei einem wesentlich niedrigeren und daher erfüllbaren Wert anzusetzen, der durchaus argumentierbar gewesen wäre.

Wen wundert's, dass die Regierungsparteien nicht klein beigeben, sondern sich auf eine Regierungsvereinbarung mit dieser Stimmenuntergrenze berufen und diese als einmal beschlossen und damit unverrückbar darstellen. Da helfen auch gutgemeinte, mantrenhaft vorgetragene Appelle diverser medizinischer Größen nicht, wie gefährlich das Rauchen denn nicht sei, denn diese banale Wahrheit dürfte hinlänglich bekannt sein und langweilt mittlerweile die meisten. Vor allem erreicht diese Botschaft eingefleischte Raucher und deren Verteidiger ohnehin kaum mehr, sondern fördert eine "Jetzt erst recht"-Mentalität.

Feinststaubkonzentration in Mischlokalen

Bei dem Volksbegehren ging es aber weniger um Raucher, sondern vor allem um den Schutz der Nichtraucher in Lokalen. Zahlreiche Studien beweisen, dass ein Schutz der Nichtraucher in sogenannten Mischlokalen – dies sind solche mit Raucher- und Nichtraucherbereichen – in mehr als drei Viertel aller Fälle nicht gegeben ist. In Nichtraucherbereichen von Mischlokalen findet man im Durchschnitt etwa vierfach höhere Feinststaubkonzentrationen als an dichtbefahrenen Straßenkreuzungen. Die Gründe dafür sind bekannt: permanent offene Türen, ungeeignete Lüftungsanlagen oder schieres Ignorieren der gesetzlichen Vorgaben – diese technischen Gegebenheiten sind durch Schönreden nicht behebbar. Die Koalition hat daher durchaus nachvollziehbar die sogenannte Berliner Lösung, dies bedeutet eine gewisse Verbesserung des derzeitigen Zustandes, in ihr Regierungsprogramm übernommen. Zusätzlich wurde eine finanzielle Abgabe pro Verabreichungsplatz im Raucherbereich angekündigt.

Nach dem Aufschrei sowohl der Gastwirtelobby in der Wirtschaftskammer als auch der Rauchgegner sind diese an sich gesundheitspolitisch zweifelhaften, aber zumindest halbwegs praktikablen Festlegungen im Regierungsübereinkommen kommentarlos in der Versenkung verschwunden. Kaum jemand hatte Interesse, sie einzufordern, die Gastronomen aufgrund der zu erwartenden exorbitant hohen Kosten und die Rauchgegner wegen der augenscheinlich eleganteren Lösung eines totalen Rauchverbotes in der Gastronomie.

Unsinnig, widersprüchlich

Stattdessen wurde das Tabakgesetz 2008 der Frau Ministerin Kdolsky (die Schweinsbraten-Retterin) einfach prolongiert. Dieses Gesetz, das aus Sicht von Juristen und Praktikern mit Recht als eine der unsinnigsten und widersprüchlichsten Regelungen der letzten Jahrzehnte bezeichnet werden darf, ist mitnichten mit der Berliner Lösung gleichzusetzen!

An diesen Beispielen wird sichtbar, dass die Vorgaben des Regierungsprogramms im Anlassfall durchaus wie ein Strudelteig gedehnt bzw. völlig ignoriert werden. Es erstaunt jedoch, dass angesichts dessen Vertreter der Koalition die Chuzpe haben, Regierungsvereinbarungen zu Volksabstimmungen als in Stein gemeißelt zu bezeichnen. Die Österreicher warten nun nach der Ablehnung der Anliegen einer Volksbefragung auf die Erfüllung der in der Regierungsvereinbarung angekündigten Vorhaben Berliner Lösung und "Abgabe für Verabreichungsplätze im Raucherbereich". Man möchte ja nicht "Rosinen picken", wie Herr Vizekanzler Strache betont, oder? (Peter Tappler, 21.10.2018)