Google-Chef Sundar Pichai.

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Das Urteil der EU-Kartellwächter gegen Google wirbelt den Status Quo in der Android-Welt ganz gehörig durcheinander. Vor wenigen Tagen hat Google in einem Blogposting angekündigt, dass man als Konsequenz künftig ein kostenpflichtiges Lizenzmodell für in der EU-verkaufte Smartphones einführt. Ein neuer Bericht liefert nun erstmals Details zur Preisgestaltung – und diese fällt deutlich höher aus als viele Beobachter erwartet hatten.

Gebühren

Bis zu 40 Dollar pro Gerät müssen künftig Smartphone- oder Tablet-Hersteller zahlen, wenn sie Google-Services auf ihren Geräten unterbringen wollen, hat The Verge herausgefunden. Zu dieser Suite an Apps gehört neben Gmail oder Google Maps vor allem der Google Play Store, der der zentrale Anlaufpunkt für alle Apps ist. Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist aber, dass damit die Google Play Services einhergehen. Diese geben Zugriff auf viele von Google gelieferte Schnittstellen geben – etwa zur Standortbestimmung – und werden von einem bedeutenden Teil aller Android-Apps genutzt

Die genaue Höhe dieser Lizenzgebühr hängt allerdings von einer Reihe von Faktoren ab: So unterteilt Google die EU dabei offenbar in drei Regionen, wobei Deutschland, Großbritannien und Schweden zu jenen Ländern gehören, wo die höchsten Kosten anfallen. Zudem soll sich die Gebühr aber auch nach der Pixeldichte des Bildschirms richten. Die Idee dahinter ist, dass Geräte mit besonders hoher Auflösung üblicherweise auch die kostspieligsten sind. Damit will man offenbar verhindern, dass Low-End-Phones von dieser Regelung besonders hart getroffen werden. Die Staffelung spricht für den Normalfall von 20 Dollar für Mittelklasse-Smartphones und 10 Dollar für den Bereich darunter. Je nach Region könnte dieser Wert aber auch auf 2,50 US-Dollar sinken.

Anreiz

Allerdings können sich die Hardwarehersteller diese Gebühr auch in Teilen oder sogar ganz ersparen, und zwar indem sie parallel dazu auch gleich Chrome und die Google-Suche installieren. Die EU-Kommission hat die fixe Bündelung dieser beiden Apps, die bisher in den Android-Lizenzbedingungen vorgeschrieben war, für illegal erklärt. Nun schafft Google also stattdessen ein Anreizsystem.

Konkret dürfte all das also bedeuten, dass sich für Hersteller, die Android wie bisher samt all den Google-Apps und inklusive Chrome und der Google-Suche ausliefern, recht wenig ändern dürfte. Sollte sich hingegen beispielsweise Samsung dazu entschließen, das Galaxy S10 ohne Google-Suche und Chrome auszuliefern, müsste man für den Zugang zum Play Store wohl die vollen 40 Dollar pro Gerät zahlen. Ansonsten bliebe noch die Alternative ganz auf den Play Store zu verzichten – was allerdings auch bedeutet, dass man keinerlei Zugriff auf Gmail, Google Maps, Youtube und Co. hat.

Argumente

Google argumentiert die Notwendigkeit des Lizenzmodells damit, dass das EU-Urteil das bisherige Geschäftsmodell von Android de facto untersagt hat. Im Gegenzug dazu, dass Android für alle kostenlos erhältlich ist, hatte man bisher die Vorinstallation von strategisch wichtigen Apps vorgeschrieben.

Betont sei bei all dem, dass diese neuen Regeln nur für den Europäischen Wirtschaftsraum gelten. Das bedeutet auch, dass jeder Hersteller, der ein Smartphone mit Play Store aber ohne Chrome und Suche anbieten will, dies nur in besagter Region verkaufen darf. Im Rest der Welt gelten weiterhin die bestehenden Abkommen. (Andreas Proschofsky, 19.10.2018)