Linz – Der pensionierte Polizist und Datenforensiker Uwe Sailer konnte am Mittwoch erneut einen Erfolg gegen die FPÖ vor Gericht für sich verbuchen. Der FPÖ-Nationalrat und Bundesvorsitzende der FPÖ-nahen Polizeigewerkschaft AUF, Werner Herbert, hatte Sailer wegen eines Beitrags auf dem Blog "DahamIst.at" wegen übler Nachrede angezeigt, weil Sailer Mobbing und Kraftausdrücke gegen politisch Andersdenkende innerhalb des Polizeiapparates kritisierte. Sailer hatte dazu im April dieses Jahres einen Fall in Kärnten zum Anlass genommen, bei dem einem Beamten in seinen Helm uriniert worden war.

Zudem sah sich Sailer in seiner aktiven Zeit mehrmals selbst als Opfer von Mobbing, weil er unter anderem Verbindungen der FPÖ in die rechtsextreme Szene aufzeigte und der Polizei vorwarf, am rechten Auge blind zu sein.

Schon einmal zurückgewiesen

Unter anderem schrieb Sailer im inkriminierten Kommentar: "Und man kann sich auch des Eindrucks nicht erwehren, dass Mobber wieder gerne in Führungspositionen gehievt werden, bringen derartige Leute doch zwei unheimliche Charakterstärken mit sich: das Verbreiten von Angst und das Vermögen, jene aus der Reihe Tanzenden 'zur Sau machen' zu können."

Bereits im Juli wies das Erstgericht, das Landesgericht Linz, Herberts Klage zurück. Erstens, habe Sailer in seinem Beitrag nicht Herbert persönlich Mobbing vorgeworfen, zweitens sei der Begriff Kraftausdruck per se keine Beleidigung und stelle noch keine üble Nachrede dar. Am Mittwoch bestätigte nun das Oberlandesgericht Linz diese Entscheidung.

Der Kläger Herbert selbst war jahrelang nicht zimperlich mit Sailer umgegangen: In Aussendungen des blauen Parlamentsklubs hatte er im Zusammenhang mit dem Polizeikollegen etwa von "höchst zweifelhaft" und "geradezu lächerlich" und "krausen Hirngespinsten" geschrieben und Sailer nahegelegt, sich einen anderen Beruf zu suchen. (Colette M. Schmidt, 17.10.2018)