Die Mindestgröße einer Wiener Wohnung laut Bauordnung soll nun doch bei 30 Quadratmetern bleiben und nicht auf 25 Quadratmeter reduziert werden. Genau das hatte der im August veröffentlichte Entwurf noch vorgesehen, ebenso die Aufhebung der bisher verpflichtenden Trennung von Bad und WC in Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthaltsräumen.

Die Trennung bleibt, die Aufhebung ist im aktuellen Gesetzesentwurf ebenso wenig enthalten wie die Reduzierung der Mindestwohnungsgröße, geht aus einer Aussendung der Wiener Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) und des Grünen-Gemeinderats Christoph Chorherr vom Dienstag hervor. Massive Bedenken gegen die Änderung dieser beiden Punkte hatte die Arbeiterkammer in ihrer Stellungnahme geäußert. Von der Immobilienwirtschaft wäre die Reduzierung der Mindestwohnungsgröße begrüßt worden, ebenso die Aufhebung der Trennung von Bad und WC.

Kellerabteile nicht mehr Pflicht

Bedenken hatten so wie die AK zahlreiche Vertreter der Immobilienwirtschaft auch bezüglich der geplanten Abschaffung verpflichtender Einlagerungsräume (Kellerabteile) geäußert. In diesem Punkt hat sich nach der Begutachtungsphase aber nichts mehr geändert, die Verpflichtung wird abgeschafft.

Der Leiter der Abteilung Kommunalpolitik in der Wiener Arbeiterkammer, Thomas Ritt, freute sich über die Beibehaltung der Mindestgröße. "Wir brauchen mehr bezahlbare Wohnungen in Wien, aber die müssen auch lebenswert bleiben", so Ritt in einer Aussendung.

Hauptpreistreiber blieben die Grundstückspreise, darauf gebe die Bauordnung mit der neuen Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau" eine Antwort. Kritisch sieht Ritt aber, dass Wohnungen, die mit der Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau" errichtet werden, nach 40 Jahren dem freien Markt überlassen werden. "Damit nimmt man eine Hypothek für die Zukunft auf. Denn die Wienerinnen und Wiener werden weiterhin leistbare Wohnungen brauchen", warnt Ritt, der auch fordert, dass nur gemeinnützige Wohnbaugesellschaften auf Flächen bauen dürfen sollen, die für den geförderten Wohnbau gewidmet sind.

Beschluss am 29. November

Die Novelle der Wiener Bauordnung soll plangemäß am 29. November im Landtag beschlossen werden und dann gleich mit der Kundmachung in Kraft treten. Ein kleiner Teil der Bauordnung, jener zum Schutz alter Häuser vor dem Abriss, wurden bereits auf Juli 2018 vorgezogen.

Die Bestimmungen zur neuen Widmungskategorie "geförderter Wohnbau" werden erst drei Monate nach der Kundmachung der Novelle in Kraft treten, heißt es in der Aussendung. (Martin Putschögl, 16.10.2018)