Bargeldabhebungen könnten künftig teurer werden.

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Wien – An einzelnen Bankomaten wird Geldabheben in den nächsten Tagen teuer: Wer Geldausgabemaschinen nutzt, die nicht von den heimischen Banken betrieben werden, muss dann damit rechnen, eine Bankomatgebühr bezahlen zu müssen. Bisher haben ihre Banken diese Gebühr übernommen. Nun hat aber der Verfassungsgerichtshof (VfGH) geurteilt, dass die Geldhäuser diese Kosten nicht mehr tragen müssen.

Kunden sind gut beraten, sich über allfällige Gebühren ihres Geräts genau zu informieren. Vor der Abhebung muss ein Hinweis auf Gebühren am Schirm erscheinen. Denn die Banken dürften mehrheitlich sehr rasch das am Freitag bekanntgegebene Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs umsetzen, sobald es via Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Das kann in den nächsten Tagen schon sein. Zeitnah danach werden die Kunden selbst die Gebühr bei Bankomaten begleichen müssen, wenn eine anfällt. "Es wird wieder so sein, wie zu jener Zeit, bevor das aufgehobene Gesetz gültig war", sagten Branchenvertreter auf APA-Anfrage.

Mehr als 8.600 Bankomaten

Mitte 2017 gab es in Österreich 8.672 Bankomaten, davon wurden 7.400 von den heimischen Banken (genauer: von der PSA Payment Services Austria) betrieben, das entspricht 84 Prozent der von der oesterreichischen Nationalbank erfassten Geräte. Jeder siebente Bankomat in Österreich wurde also vor einem Jahr nicht von den heimischen Banken betrieben. Das heißt aber auch nicht, dass an allen diesen Geräten Gebühren anfallen. Einzig die Firma Euronet hat bisher offengelegt, dass sie 1,95 Euro je Behebung verlangt. Wenn man 50 Euro abhebt, entsprechen die 1,95 Euro immerhin 3,9 Prozent Spesen. Ein weiterer großer Anbieter ist Datafirst.

Mehrere Bankenvertreter sagten auf Nachfrage auch, dass sie selbst keine Bankomatgebühren planen würden. Bei individuellen Vereinbarungen dürfen laut Erkenntnis des VfGH die Banken Gebühren fürs Geldabheben künftig einheben.

Konsumentenschutzministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) kündigte am Freitag nach dem VfGH-Erkenntnis an, eine "Kennzeichnung der kostenpflichtigen Bankomaten" anzustreben. Darum gehe es aus Sicht des Verbraucherschutzes. (APA, 14.10.2018)