Korneuburg – Neun Jahre Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung Unmündiger sowie Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses hat am Freitag das Urteil gegen einen ehemaligen Stadtrat aus dem Bezirk Gänserndorf gelautet. Der 38-Jährige hatte zuvor am Landesgericht Korneuburg teilweise gestanden, was strafmildernd gewertet wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin legte gegen das Urteil ebenso wie der Rechtsvertreter des Angeklagten Berufung ein. Der Verteidiger erhob zudem Nichtigkeitsbeschwerde.

Kurz vor den Schlussvorträgen legte der Beschuldigte nach zweimaliger Besprechung mit seinem Verteidiger ein Teilgeständnis für drei Fälle ab, in denen er sein Autoritätsverhältnis ausgenutzt habe. Die Vorwürfe des Hauptbelastungszeugen stritt er aber ab. Der nunmehr 15-Jährige wirft dem Beschuldigten vor, ihn im Sommer 2012 erstmals missbraucht zu haben.

Psychische Folgen

Ein psychologisches Gutachten einer vom Gericht bestellten Sachverständigen bescheinigte dem 15-Jährigen eine posttraumatische Belastungsstörung im Ausmaß einer schweren Körperverletzung. Die in der Anklage angeführten Tathandlungen seien geeignet, ein derartiges Krankheitsbild auszulösen. Das Gutachten der Psychologin sei absolut schlüssig, hob der Richter hervor.

Mildernd wirkten sich bei der Strafbemessung die bisherige Unbescholtenheit des Mannes und das Teilgeständnis aus. Ein Erschwerungsgrund war laut dem Richter der sehr lange Deliktszeitraum und dass insgesamt vier Opfer betroffen waren. (APA, red, 12.10.2018)