Wien – In einem Zivilrechtsverfahren gegen den Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat der Kläger, Willibald Berner, nun in einem Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Recht bekommen. Demnach muss Anwalt Manfred Ainedter die Behauptung, Berner sei ein Lügner, künftig unterlassen und im ORF-Radio, wo er sie getätigt hatte, öffentlich widerrufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Sein Mandant habe in erster Instanz vollinhaltlich recht bekommen, Ainedter kann gegen das Urteil innerhalb von vier Wochen Berufung einlegen, erläuterte der Anwalt von Berner, Martin Deuretsbacher, am Mittwoch gegenüber der APA.

Ainedter bestätigte auf Anfrage der APA den Erhalt des Urteils und kündigte Berufung an. Er wundere sich sehr über die Beweisführung der Richterin.

Einer lügt

Stein des Anstoßes: Ainedter hatte im Anschluss an eine Verhandlung im Strafprozess gegen Grasser und andere wegen Korruptionsverdacht bei der Buwog-Privatisierung vor Journalisten über Berner gesprochen und diesem Lüge vorgeworfen. "Einer lügt. Nachdem der Herr Ohneberg freigesprochen wurde, bleibt wohl nur der Herr Berner über", sagte Ainedter laut einem ORF-Radiobericht vom 14. Dezember 2017.

Berner war ab Februar 2000 Kabinettschef im Infrastrukturministerium. Bei den Ermittlungen ab Herbst 2009 zum Korruptionsverdacht bei der Buwog-Privatisierung hat Berner Grasser belastet. In der Buwog-Anklage wird Berners Aussage im Zusammenhang mit der "Aufdeckung des Tatplans" angeführt. Laut Anklage hat Berner gesagt, dass ihm der – nun mitangeklagte – Lobbyist Peter Hochegger schon im Jahr 2000 erzählt habe, dass sich Grasser und andere aus der FPÖ bei Privatisierungen der schwarz-blauen Bundesregierung bereichern wollten. Grasser und Hochegger weisen dies zurück.

Im Herbst 2009 hatte Berner auf dem Weg zu einer Zeugeneinvernahme bei der Staatsanwaltschaft zu den Buwog-Ermittlungen den früheren Soravia-Manager Martin Ohneberg zufällig auf der Straße getroffen. Was die beiden dabei genau gesprochen haben, darüber gehen ihre Angaben auseinander.

Zufälliges Zusammentreffen

Ohneberg wurde im Zivilverfahren als Zeuge einvernommen. Er bestätigte das zufällige Zusammentreffen im Herbst 2009 mit Berner, er habe mit ihm damals auch über die Dorotheums-Privatisierung gesprochen. Dann aber habe er nur grundsätzlich gesagt, wenn irgendwo irgendeiner was macht, würde er wohl nur Bares nehmen. Grasser habe er aber damit nicht gemeint, und auch nicht, dass bei der Dorotheums-Privatisierung jemand Geld genommen hätte. Das Dorotheum war im September 2001 von der schwarz-blauen Bundesregierung, der Grasser als Finanzminister angehörte, privatisiert worden.

Berner sagte bei seiner Einvernahme im Zivilverfahren, Ohneberg habe damals dem – als Belastungszeugen gegen Grasser auftretenden – gemeinsamen Bekannten Michael Ramprecht alles Gute gewünscht, aber gemeint, Ramprecht werde wohl überbleiben, denn wenn es überall so gehe wie beim Dorotheum, dann habe "er" wohl immer nur Bargeld genommen. Ohneberg habe damals Grasser im Zusammenhang mit Korruption nicht namentlich erwähnt, sagte Berner heute, sondern nur im Zusammenhang mit der Dorotheums-Privatisierung.

Vorwurf der falschen Zeugenaussage

Ainedter verwies im Zivilverfahren auf ein Verfahren gegen Ohneberg wegen des Vorwurfs falscher Zeugenaussage, in dem Ohneberg freigesprochen worden war. Im ORF-Interview habe er ohnehin hauptsächlich über Peter Hochegger geredet, der Berner im Zusammenhang mit dem angeblichen Tatplan selber der Lüge bezichtige. Das sei der Kern des Interviews gewesen, das von der Journalistin aber zusammengeschnitten worden sei. Es sei aber auch nicht falsch, was er gesagt habe, verteidigte sich Ainedter. Es könnten nämlich nicht zwei Wahrheiten nebeneinander bestehen.

Die Richterin belehrte Ainedter im Urteil, dass aus einem Freispruch für Ohneberg nicht geschlossen werden könne, dass Berner die Unwahrheit sage. Nicht gerechtfertigt im Sinne der Rechtsanwaltsordnung sei das Verbreiten von die Ehre verletzenden und rufschädigenden Behauptungen in den Medien. "Die Grenzen zulässiger Kritik wurden überschritten", heißt es im Urteil. (APA, 10.10.2018)