Sigi Maurer mit ihrer Anwältin Maria Windhager: Gemäß Schuldspruch müsse man bei obszönen Botschaften künftig quasi beim mutmaßlichen Verfasser nachfragen, ob er es eh gewesen sei, kritisieren beide.

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Wien – Der öffentlich wohl umstrittenste Prozess in der jüngeren Geschichte des Wiener Straflandesgerichts "Bierwirt gegen Maurer" endet Dienstagmittag vorläufig – also nicht rechtskräftig – mit einem Schuldspruch für die grüne Ex-Abgeordnete wegen übler Nachrede, nicht aber wegen Kreditschädigung.

7000 Euro, davon 3000 an den Staat, 4000 an den Ladenbetreiber, muss Sigi Maurer nun zahlen. Dazu kommen auf sie sämtliche Prozesskosten zu. Ihre Anwältin Maria Windhager legt umgehend Berufung ein. Maurer selbst sagt zum STANDARD: "Ich bin erschüttert über dieses Urteil." Aber, so hält die 33-Jährige im Gespräch auch fest: "Wenn es bis zum Äußersten kommt, gehe ich notfalls bis nach Straßburg, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!"

Um Punkt 9:30 Uhr nimmt Richter Stefan Apostol im heruntergekühlten Saal 303 die am 4. September vertagte Verhandlung wieder auf. Maurer muss sich erneut dafür verantworten, dass sie Ende Mai die Identität ihres Privatanklägers via Facebook und Twitter publik gemacht hat – nachdem sie von dessen Geschäftsaccount im achten Bezirk zuerst, um 15.26 Uhr, höchst obszöne Aufforderungen zum Oralsex erhalten hatte ("in deinen Mund nehmen und ihn bis zum letzten Tropfen aussaugen") und ihr danach, um 15.38 Uhr, äußerst rüde Analverkehr ("ficke ich Dich gerne in deinen fetten Arsch") in Aussicht gestellt worden war, und zwar mit höchst eigenwilliger Interpunktion und vielen Rufzeichen versehen.

Insgesamt 60.000 Euro will der Mann, der die Botschaften an Maurer keinesfalls abgesetzt und einen für die Kundschaft zugänglichen Computer in seinem Lokal gehabt haben will – wegen erlittener Kränkung und Kreditschädigung.

Verdächtiger Schreibstil

Als ersten Zeugen ruft der Richter den früheren Betreiber des Lokals auf, weil der laut Eigenaussage in Absprache mit seinem Nachfolger noch immer die Webseite des Bierlokals inhaltlich betreut und befüllt. Apostol befragt den 37-Jährigen eingehend, warum der Internetauftritt des Lokals mit genauso eigenwillig gesetzten Leerzeichen und Rufzeichen versehen ist wie die vulgären Privatnachrichten an Maurer und auch die spätere veröffentlichte Distanzierung des Bierwirts von den Botschaften. Der Zeuge bleibt dabei: Er war zur gefragten Zeit nicht im Lokal und habe mit den Botschaften selbst nichts zu tun.

Als Nächster wird erneut der Bierlokalbetreiber befragt – weil er nach Bekanntwerden der Privatnachrichten auf seiner Webseite mit Beschimpfungen, Bedrohungen, Bewertungen der übelsten Sorte überschwemmt worden sei, will der 40-Jährige auch Wiedergutmachung für den entstandenen materiellen Schaden. Für seine Unschuld führt der Mann einen Gesprächsnachweis seines Telefonanbieters ins Treffen, der belegen soll, dass er zum fraglichen Zeitpunkt von seiner Lebensgefährtin angerufen worden sei – worauf er auf die Straße hinaus eilte, um zu telefonieren.

Genau diesen Umstand interpretiert Maurers Anwältin Windhager so, dass im Lokal das Versenden der ersten Privatnachricht wohl durch den Anruf der Frau unterbrochen worden sei, was die Fortsetzung der Obszönitäten zwölf Minuten später erkläre.

Null Glaubwürdigkeit

Nach gut zwei Stunden Anhörungen fällt Apostol sein Urteil: In seiner Begründung hält er fest, dass durch Maurers Vorgehen der Tatbestand der üblen Nachrede "massiv" gegeben war – nicht strafbar wäre das nur dann gewesen, wenn die Angeklagte den Wahrheitsbeweis erbracht hätte, dass tatsächlich der Bierwirt die Nachrichten verfasst habe. Dazu macht der Richter aber deutlich, dass er dem klagenden Geschäftsmann so gut wie nichts glauben würde, doch sei es eben nicht gelungen, nachzuweisen, dass dieser Maurer die sexuell anzüglichen Texte wirklich geschickt habe.

Vom Vorwurf der Kreditschädigung spricht Apostol Maurer frei, weil sie den Mann ja quasi nicht vorsätzlich schädigen haben wollen, die subjektive Tatseite also nicht gegeben war – da sie davon ausging, dass eben er der Verfasser der Nachrichten war. Etwaige Schadensersatzansprüche müssten daher auf zivilrechtlichem Wege angetreten werden.

Von Sauerei bis Tierschutz

Absurderweise hätte ihre Mandantin den mutmaßlichen Belästiger auch noch kontaktieren müssen, ob er eh der Autor der Nachrichten war, kritisiert Verteidigerin Windhager.

Auf Twitter spottete Maurer prompt darüber, wie sie sich jetzt angesichts aktueller Hassbotschaften korrekt zu verhalten habe – um später eventuell den Wahrheitsbeweis antreten zu können.

Mildernd rechnet der Richter Maurer, die für besseren rechtlichen Schutz für alle derart Belästigten kämpft, übrigens ihre "achtenswerten Beweggründe" an – "genauso wie Tierschutz" ein solcher achtenswerter Beweggrund sein hätte können, führt Apostol aus.

Der Wiener Medienanwalt Michael Pilz qualifiziert das Urteil noch am selben Tag "rechtspolitisch" als "Sauerei" – wenn es auch "formal wohl nicht zu bekritteln" sei, hätte aus seiner Sicht "die Beweiswürdigung wohl auch anders ausgehen können".

Adrian Hollaender, Anwalt des Bierwirts, stellt wiederum "weitere rechtliche Schritte" seines Mandanten "gegen Frau Maurer" in Aussicht, denn: "Er war es nicht! Das hat nichts mit Politik zu tun, das hat nichts mit Feminismus zu tun, das war einfach eine rechtswidrige öffentliche Diffamierung!" (Nina Weißensteiner, 9.10.2018)