Springer muss dem 60-jährigen Jörg Kachelmann rund 236.000 Euro zahlen.

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Köln/Berlin – Das Medienhaus Axel Springer ("Bild") muss dem Wetterunternehmer Jörg Kachelmann erneut Schmerzensgeld zahlen. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Beschwerde des Unternehmens zurück. Es hatte beanstandet, dass gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln aus dem Jahr 2016 keine Revision zugelassen worden war.

Damit wird die OLG-Entscheidung rechtskräftig. Springer muss dem 60-Jährigen demnach eine Entschädigung von 170.000 Euro zahlen. Einschließlich Schadenersatz und Zinsen seit August 2010 belaufe sich der Betrag auf rund 236.000 Euro, sagte Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker am Donnerstag.

Springer hält Entscheidung für falsch

Springer teilte auf Anfrage mit, man nehme die Entscheidung der Karlsruher Richter mit Bedauern zur Kenntnis. "Soweit unsere Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen wurde, halten wir die Entscheidung für falsch und der Bedeutung der grundrechtlich geschützten Berichterstattungsfreiheit nicht angemessen. Deshalb prüfen wir die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde." Diese hätte nach Angaben eines OLG-Sprechers aber keine aufschiebende Wirkung.

In dem BGH-Beschluss vom 23. Juli ging es um Veröffentlichungen in der Onlineausgabe der "Bild"-Zeitung. Lediglich hinsichtlich eines Betrags von 10.000 Euro für ein Foto von Kachelmann vor einer Rechtsanwaltskanzlei ließ der BGH die Revision zu.

Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. In der Berichterstattung über seinen Prozess hatte die "Bild"-Zeitung nach Ansicht der Kölner Richter in ihrer gedruckten Ausgabe sowie online Kachelmanns Persönlichkeitsrechte wiederholt schwer verletzt. Das OLG ließ keine Revision gegen die Entscheidung zu. (APA, dpa, 27.9.2018)