Wien – Bis Mittwoch wollen sechs Protestierende auf dem Wiener Heldenplatz ausharren, in einem durch Sperrgitter abgetrennten "Wartelager". Dieses soll dem "Grundriss einer Asylwerberunterkunft in Niederösterreich" entsprechen: Die Umrisse von vier Betten, drei Kästen, einer Kommode, zwei Sesseln und zwei Nassräumen sind mit Klebeband auf dem Asphalt nachgezogen.

In Quartieren wie diesen wolle Niederösterreichs Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) "extrem freiheitsbeschränkende Anordnungen" durchsetzen, kritisieren die Protestierenden. Damit nehmen sie auf ein Schreiben der niederösterreichischen Ausländerabteilung an Asylquartiergeber von 7. September Bezug, in dem verstärkte Kontrollen der Anwesenheit der Asylwerber in den Unterkünften angekündigt werden.

Das Asylquartier-"Wartelager" steht zwischen den Parlamentscontainern und dem Erzherzog-Karl-Reiterdenkmal.
Foto: Christian Fischer

De-facto-Ausgangsverbot?

Bei Asylwerbern, die binnen eines Monats öfter als drei Tage aus dem Quartier abwesend seien, werde künftig ein Streichen der Grundversorgung geprüft, heißt es darin unter Hinweis auf eine Landesrichtlinie von 2007. Als abwesend gelte auch, wer die Unterkunft tagsüber verlasse – von Arzt- und Behördentermine sowie "legaler Beschäftigung" abgesehen.

Laut den "Wartelager"-Aktivisten kommt das einem Ausgangsverbot gleich. Auch bei der Asylkoordination spricht man von einem Eingriff in das Recht von Asylwerbern auf Bewegungsfreiheit in ganz Österreich. (bri, 24.9.2018)