Christoph Dichand, Eva Dichand und Hans Dichand während einer Veranstaltung zum Thema Gratiszeitungen 2006 in Wien.

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Wien – "Die Hackeln werden langsam tiefer geworfen": So brachte die zuständige Arbeitsrichterin den Streit von Ex-"Krone"-Verlagschef Wolfgang Altermann gegen seinen früheren Arbeitgeber auf den Punkt. Die Hackeln flogen in der jüngsten Verhandlung am Donnerstag in der Tat tief. Wobei das auch mit dem Beziehungszustand der "Krone"-Eigentümer, je zur Hälfte Dichand-Seite und deutsche Funke-Gruppe, zu tun hat. Die sind einander in tiefster Abneigung zugetan, es laufen diverse (Schieds-)Verfahren.

Altermann, heute 76, hat 47 Jahre lang auf Dichand-Seite für den Verlag gearbeitet, per Ende 2017 gekündigt. Nun fordert er 500.000 Euro: In seinem Vertrag sei für den Fall seines Abgangs eine einjährige Sperrzeit vereinbart, für die ihm ein Jahresgehalt zustehe. Die "Krone" habe von ihrem Recht, bei Selbstkündigung Altermanns auf die Konkurrenzklausel zu verzichten nicht rechtzeitig Gebrauch gemacht, aber trotzdem nicht gezahlt.

"Und Sie sind der Schwiegersohn?"

Der von Anwältin Sieglinde Gahleitner vertretene Verlag bestreitet das, Altermann sei ja gleich in Pension gegangen. In diesem Sinn sagte am Donnerstag auch Christoph Dichand aus. Der Sohn des 2010 verstorbenen "Krone"-Herausgebers Hans Dichand, war als Zeuge geladen, er ist heute Chefredakteur und Herausgeber der "Krone". Wobei die Richterin bei ihrer Frage nach seiner Beziehung zu Hans D. ausrutschte: "Und Sie sind der Schwiegersohn?"

Zu diesem Zeitpunkt freilich war die Stimmung schon eisig. Aus dem im Raum stehenden Vergleich war nichts geworden – nicht zuletzt, weil die "Krone" eine Gegenforderung auf den Tisch legte: 298.000 Euro. Altermann sei "treuwidrig" mit seinen Urlaubstagen umgegangen, habe daher zu viel Urlaubsentschädigung kassiert. Ein Vorwurf, den seine Anwältin Katharina Körber-Risak zurückwies und der den Ex-Verlagschef sichtbar ins Mark traf. Seine Arbeitszeit (Montag bis Donnerstag) habe ihm Hans Dichand zugestanden; jeder, auch die Lohnverrechnung, habe sie gekannt.

Aus der Befragung Altermanns und Dichands erhellte sich, wie kühl deren Beziehung war. Dichand habe gewollt, dass er, Altermann, 2016 geht, er habe aber weiterarbeiten und einen Konsulentenvertrag abschließen wollen, so der Kläger. Dichand habe ihm zu seinem Beratervertragsentwurf aber nie ein Feedback gegeben, "das hat ihn nicht interessiert".

Verlag war überschuldet

Dichand sagte, er habe die Konkurrenzklausel so interpretiert, dass sie nicht greifen werde. Er sei "aus allen Wolken gefallen", als Altermann die 500.000 Euro forderte. Das Thema sei aber erst dann in die Gesellschaftersitzung gekommen, als die Frist, in der der Verlag auf die Sperrzeit verzichten hätte können, vorbei war.

Pikant wurde es, als Bernhard Schneider aussagte, der von Funke eingesetzte, zweite "Krone"-Geschäftsführer. Er ist seit Juli in Pension. Als Altermann 2016 kündigte, sei er davon ausgegangen, "dass Herr Dichand nun den Geschäftsführervertrag in die Hand nimmt und das ordentlich abgewickelt wird". Er habe die Gesellschafter informiert, dass man ein Jahr weiterzahlen muss, und habe dafür Rückstellungen bilden müssen. Und: Das habe den Verlag in eine "Überschuldungssituation" gebracht, die er beseitigen musste. Funke und Dichand-Seite "haben nur noch gestritten".

Darin liegt auch die Grundfrage, warum Dichand den Vertrag des ungeliebten, von seinem Vater bestellten Verlagschefs nicht aufgelöst hat. 2016 haben die Deutschen klargemacht, dass sie einer Kündigung des Dichand-Senior-Mannes nicht zustimmen würden. Damit lag die Entscheidung allein bei: Altermann. Urteil folgt. (Renate Graber, 22.9.2018)