Die Klage gegen 55.000 Internetnutzer könnte für die Filmfirmen ein teures Unterfangen werden.

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Weil sie ihre Urheberrechte verletzt haben sollen, wollen Rechteinhaber 55.000 mutmaßliche Filmpiraten aus Kanada klagen. Dabei soll es sich allesamt um Kunden des Internetproviders Rogers handeln. Bei ihrem Vorgehen hatten die Studios allerdings ein Problem: Das Telekomunternehmen weigerte sich, die zu den ermittelten IP-Adressen zugehörigen Anschlussdaten einfach herauszugeben.

Rechteinhaber wollten nicht für Auskunft zahlen

Somit zogen die Produktionsfirmen mit einer Musterklage gegen "Unbekannt" ("John Doe") vor Gericht, dokumentiert die Kanzlei Bereskin & Parr. Dort gab man ihrem Begehren statt. Allerdings bewilligte man ebenfalls die Bedingung von Rogers, für die Ermittlung der Inhaber 100 Dollar je anfallender Arbeitsstunde zu berechnen.

Die möglichen Kosten waren den Klägern allerdings zu hoch, daher legten sie gegen diesen Spruch Berufung ein. Man war der Ansicht, dass der Provider gar keine Gebühren erheben dürfe.

Nach einer weiteren Runde vor einem Bundesgericht, das dieser Ansicht folgte. Man argumentierte, dass für ein solches Prozedere bisher keine Vergütung festgelegt wurde und die erste Instanz die Verhältnismäßigkeit des von Rogers verlangten Tarifs nicht geprüft habe. Es folgte ein Einspruch des Providers und so landete der Fall schließlich beim Höchstgericht in der Hauptstadt Ottawa.

Supreme Court: Provider kann Geld verlangen

Dieses legte für diesen und künftige Fälle nun ein Referenzurteil vor. Die Verpflichtung der Datenbereitstellung durch ein Gericht reiche nicht soweit, stets auf Abruf Kundendaten zur Verfügung zu stellen. Melden Rechteinhaber einen Verstoß, so müssen Provider diese als Verwarnung an die betreffenden Nutzer weiterleiten und sechs Monate lang ihre Daten speichern

Die kostenlose Aufbereitung und Bereitstellung von Daten, die eine Identifikation des Kunden ermöglichen, im Rahmen eines Auskunftsbegehrens zum Zwecke einer Klage falle jedoch nicht unter die Verpflichtungen der Provider. Rogers habe also durchaus das Recht auf eine "angemessene" Vergütung des notwendigen Aufwands. Nun soll das erstinstanzliche Gericht festlegen, wie viel Rogers verlangen darf.

Hürde für Sammelklage

Aufgrund der schieren Anzahl der Verdächtigen, welche die Studios mit einer Sammelklage belangen wollen, könnte dies ein sehr teures Unterfangen für sie werden. Hinzu kommt, dass unklar ist, ob ihr Vorgehen gegen die mutmaßlichen Piraten erfolgreich ist. Und selbst bei einem Sieg hängt die Höhe des Schadenersatzes von der Einschätzung des zuständigen Gerichts ab. (gpi, 18.09.2018)