Wien – Die Bundesräte der SPÖ wollen im Spätherbst die von der türkis-blauen Koalition beschlossene Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekämpfen. Der Weg zum Höchstgericht sieht so aus: Wenn das Gesetz, für das derzeit die vierwöchige Begutachtungsfrist läuft, erst einmal beschlossen, vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt kundgemacht ist, will die SPÖ über ihre Mitglieder im Bundesrat den Verfassungsgerichtshof anrufen.

Um dieses Minderheitsrecht ausüben zu können, benötigt die SPÖ ein Drittel der Mandatare – darüber verfügt sie nur im Bundesrat, nicht im Nationalrat.

Selbstverwaltung in Gefahr

Argumentiert wird die Anrufung des Verfassungsgerichts damit, dass sich die Kräfteverhältnisse in der geplanten bundesweiten Gesundheitskasse zugunsten der Arbeitgeber verschieben würden. Das sei "ein Bruch mit dem verfassungsrechtlich abgesicherten Prinzip der Selbstverwaltung, das besagt, dass die Versicherten selbst über die Leistungen ihrer Kasse entscheiden können".

Die Chancen, diese von SPÖ-Gesundheitssprecherin Pamela Rendi-Wagner vertretene Rechtsmeinung durch das Höchstgericht bestätigt zu bekommen, sieht die SPÖ optimistisch: Sie verweist darauf, dass der VfGH im Jahr 2003 schon einmal die Hauptverbandsreform einer schwarz-blauen Regierung aufgehoben hat.

Der Gesetzesentwurf der Regierung zeige deutlich, dass den Krankenkassen in Zukunft Geld entzogen werde. "Dieses Geld fehlt am Ende bei der medizinischen Behandlung von Patienten, die künftig weniger von ihrer Krankenkasse bekommen werden und zusätzlich aus ihrer eigenen Tasche zahlen müssen", erklärte Rendi-Wagner in der "Krone".

Auch der ÖGB hat in den vergangenen Tagen angekündigt, mögliche Wege zum Höchstgericht zu beschreiten. (red, APA, 18.9.2018)