Wien – "Die Folgen der Taten wirken nach. Jeden Tag", sagt Privatbeteiligtenvertreterin Monika Ohmann dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Nina Steindl in ihrem Eröffnungsstatement. Wie sehr die Ereignisse vom Abend des 7. März nachwirken, erleben die Zuhörer im überfüllten Saal 202 des Wiener Landesgerichts, als die 57-jährige Frau H. als Zeugin aussagt. Sie war das erste Opfer der Messerattacken in Wien-Leopoldstadt und bricht bei ihrer kurzen Aussage völlig zusammen, verlässt unter Weinkrämpfen den Saal.

Schuld daran ist laut Anklage Jafar S., 23 Jahre alt und in Österreich zweimal vorbestraft. Laut Staatsanwältin ist S. zunächst mit dem Taxi zur U-Bahn-Station Nestroyplatz gefahren. Dort habe er auf der Praterstraße wortlos und ohne Vorwarnung Vater, Mutter und Tochter H. niedergestochen und teils lebensgefährlich verletzt. Einen Passanten, der ihn stoppen wollte, habe er versucht zu stechen, aber nicht erwischt. Danach lief er zum nahen Praterstern und stach seinem angeblichen Drogendealer in den Oberkörper.

Verteidiger glaubt an Kurzzeitpsychose

Verteidiger Wolfgang Blaschitz versucht die Ereignisse zweizuteilen: Die offenbar grundlose Attacke auf Familie H. sei im Zuge einer kurzzeitigen Psychose erfolgt. Beim späteren Angriff auf dem Praterstern habe es dagegen keinen Mordvorsatz gegeben: "Er hat seinem angeblichen Dealer nur einen Abreibungsstich verpasst", argumentiert Blaschitz. Der versuchte Stich gegen einen Passanten, der S. nach dem Angriff auf Familie H. stoppen wollte, sei ebenfalls kein Mordversuch gewesen.

Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2015 verließ S. die elterliche Landwirtschaft in seiner Heimat Afghanistan, im Oktober 2015 stellte er einen Asylantrag in Österreich. Sein Traum, den er dem psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann verriet: S. wollte in Europa eine Pilotenausbildung machen. Nur: "Es hat überhaupt nicht so funktioniert, wie er es sich vorgestellt hat", resümiert Hofmann.

Im Gegenteil: Der Angeklagte kam mit Cannabis, Kokain und Ecstasy in Kontakt, wurde zum Händler und Konsumenten. Während eines Gefängnisaufenhalts im Jahr 2016 gab S. bekannt, dass er sich von den Menschen schlecht behandelt fühle und am liebsten wieder nach Hause zurückkehren würde. Er tat es nicht, stattdessen folgte 2017 die nächste Inhaftierung wegen Drogenhandels, am 8. Dezember wurde er entlassen.

Widersprüchliche Aussagen zu Obdachlosigkeit

Anfang März wurde er aus seiner Unterkunft geworfen. Warum, bleibt unklar. Bei der Polizei sagte S. nach seiner Festnahme aus, seine Vermieterin habe ihn sexuell bedrängt. Vor Gericht behauptet er nun, er habe in seinem Zimmer einen Joint geraucht und sei deshalb hinausgeschmissen worden.

Die Einvernahme des Angeklagten ist etwas seltsam. Zur Anklage wegen fünffachen Mordversuchs sagt er: "Ich weiß nicht, was ich getan habe. Ich habe Drogen genommen und kann mich nicht mehr erinnern."

Was Beisitzer Ulrich Nachtlberger nicht glauben mag: "Das ist unmöglich. Es kann einfach nicht stimmen", hält er S. vor. Denn es gibt einen Blutbefund, in dem wurden zwar Abbauprodukte von THC gefunden, aber nicht von den drei Gramm Kokain und Ecstasy, die der Angeklagte am 7. März genommen haben will. S. ignoriert Nachtlbergers Einwand: "Wer Drogen verkauft, konsumiert auch." – "Und wer konsumiert, hat sie im Blut", beendet Vorsitzende Steindl den Wortwechsel.

Keine Drogen oder Alkohol

Selbst wenn es den Befund nicht geben würde: Bei seinen ersten beiden Einvernahmen durch die Polizei hatte der Afghane noch bestätigt, zuletzt zehn Tage vor der Tat illegale Substanzen konsumiert zu haben. Eine Aussage, die er nun bestreitet, die vom kurzfristig als Zeuge herbeibestellten Ermittler aber bestätigt wird.

In dieser Tonart geht es weiter. Die beiden Messer mit zehn Zentimeter langen Klingen habe er sich aus Angst vor anderen Afghanen besorgt, erzählt der Angeklagte zunächst. Später dann, er wollte sich mit den Waffen an einem Portier eines Hotels am Nestroyplatz rächen, der ihm zuvor ein Zimmer verweigert und ihn als "schwul" bezeichnet hatte. Warum er Familie H. angegriffen hat, bleibt auch vage. Bei der Polizei hatte er noch angegeben, er habe sich von ihnen ausgelacht gefühlt.

Er habe niemanden verletzen wollen, beteuert der Angeklagte. Wieder platzt Nachtlberger der Kragen: "Was passiert normalerweise, wenn man auf einen Menschen wuchtig einsticht?" – "Weiß ich nicht, ich habe davor noch nie auf wen eingestochen." – "Sie haben doch gerade vorher gesagt, sie haben das Messer aus Angst vor Afghanen gekauft. Da müssen Sie ja eine gewisse Erwartungshaltung gehabt haben. Verstehen Sie die Inkonsistenz Ihrer Verantwortung?" S. versteht es offenbar nicht.

Psychiater hält S. für geistig gesund

Die Verteidigungslinie zerbröckelt aber spätestens mit dem Auftritt von Psychiater Hofmann. Der kann in seinem Gutachten keinen Hinweis auf eine Geisteskrankheit des Angeklagten entdecken und hält eine kurzzeitige Psychose für praktisch ausgeschlossen. Selbstmordversuche des Angeklagten in der Haft sind für Hofmann kein Hinweis auf eine Depression, sondern eine "Haftreaktion", die es immer wieder gebe. "Meiner Meinung nach war es ein Amoklauf", sagt der Experte zu den Angriffen.

Die Geschworene beraten mehrere Stunden und sprechen S. schließlich wegen vierfachen Mordversuchs schuldig. Im Falle des bedrohten Passanten sehen sie dagegen nur eine Nötigung. Das nicht rechtskräftige Urteil: lebenslange Haft. (Michael Möseneder, 13.9.2018)