Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) verschärft den niederösterreichischen Asylkurs weiter.

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St. Pölten – Laut dem niederösterreichischen Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) haben sich Asylwerber ab sofort rund um die Uhr in ihren Quartieren aufzuhalten. Erlaubt sind Ausgänge nur, wenn sie zum Arzt, zu einer Behörde oder in die Arbeit müssen.

Die Kontrolle sollen die privaten Asylquartiergeber übernehmen. Ihnen wurde vor wenigen Tagen eine E-Mail der landeseigenen Koordinationsstelle für Ausländerfragen zugestellt; sie liegt dem STANDARD vor. Darin werden die Wirte und NGOs aufgefordert, der Koordinationsstelle jede Abwesenheit zu melden, die drei Tage pro Monat übersteigt.

Langthaler: "Rechtlich nicht haltbar"

Als ganztägig abwesend gilt dabei auch, wer "während der bloßen Tageszeit (tagsüber)" nicht im Quartier weilt. "Das ist rechtlich nicht haltbar. Asylwerber dürfen sich in ganz Österreich frei bewegen", sagt dazu Herbert Langthaler vom NGO-Zusammenschluss Asylkoordination. In den meisten anderen Bundesländern müssen Asylwerber lediglich Abwesenheiten melden, die länger als drei Tage am Stück dauern.

In der E-Mail droht die Koordinationsstelle den Quartiergebern überdies "ausnahmslos" Strafanzeigen an, sollten "Ungereimtheiten in Bezug auf die Abwesenheiten" und "zu Unrecht bezogene Geldleistungen" zutage kommen. Private Asylquartiergeber erhalten vom Land pro Tag und Flüchtling rund 21 Euro.

Vermögensliste verlangt

Für Aufregung sorgt auch eine der E-Mail beigefügte Liste, auf der die Unterkunftgeber bis 15. September die "Vermögenswerte" der Asylwerber melden müssen. Damit sind etwa "teurere Handys oder TV-Geräte" gemeint. Wer derlei besitze, werde auf seine Hilfs- und Schutzbedürftigkeit überprüft – laut Langthaler eine früher bereits in anderen Bundesländern ausgeübte Praxis, "die aber überall bald wieder aufgegeben wurde". (Irene Brickner, 13.9.2018)