Wien – Ein kleiner Bub, der in Wien-Donaustadt von einem Rottweiler angefallen wurde, hat sich Mittwochvormittag weiter in Lebensgefahr befunden. Die Tierhalterin hatte mit dem rund zwei Jahre alten Rüden vorschriftsmäßig im Jahr 2016 den Hundeführschein absolviert. "Das Tier hat auch alle Impfungen", sagte Polizeisprecherin Irina Steirer.

Der Rottweiler riss sich Montagabend auf dem Gehsteig in der Ziegelhofstraße von seiner alkoholisierten Besitzerin los. Die 48-Jährige hatte laut Polizei 1,4 Promille. Das Tier packte das 17 Monate alte Kind, das zwischen seinen Großeltern spazieren ging, am Kopf und biss zu. Der Bub erlitt eine schwere Schädelwunde.

Keine Einschränkungen bezüglich Alkohol

Unmittelbar während der Attacke habe die Tierhalterin nicht eingegriffen, sagte die Sprecherin. Nachdem eine beherzte Zeugin dazwischengegangen war, sicherte die 48-Jährige ihren Hund mit der Leine an einem Baum.

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Der Polizei seien vor der Attacke am Montag keine Vorfälle mit dem Rottweiler bekannt gewesen. Rottweiler stehen auf der Liste der gefährlichen Hunderassen, die Besitzer müssen den Hundeführschein machen. Dass die Frau alkoholisiert mit dem "Listenhund" unterwegs war, "kann im Verwaltungsstrafverfahren als Erschwerungsgrund hinzukommen", meinte Steirer. Bezüglich Alkohol gebe es für Halter generell aber keine speziellen Einschränkungen.

Hund wird nicht mehr vermittelt

Einvernommen wurde die Frau noch nicht. Der Hund wird nicht mehr weitervermittelt, betonte eine Sprecherin der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Mittwoch. Der Hund sei nach dem Vorfall gesetzlich "verfallen" – wird also der Besitzerin dauerhaft entzogen. Allerdings gibt es noch eine Einspruchsfrist.

Laut Rathaus könnte die Frau innerhalb der nächsten sechs Wochen theoretisch eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht einbringen. Falls das nicht geschieht oder die Beschwerde abgelehnt wird, geht das Tier endgültig in den Besitz der Stadt über. Anschließend würden "weitere Schritte" gesetzt. Welche das sein könnten, werde erst entschieden.

Über die Besitzerin wird nun ein Hundehalteverbot verhängt. Die Alkoholisierung zum Zeitpunkt des Vorfalls habe gezeigt, dass sie nicht zuverlässig sei. (APA, red, 12.9.2018)