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Schweigeminute bei der AfD-Gedenkveranstaltung.

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Ein Großaufgebot der Polizei war am Montag in Köthen im Einsatz.

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Köthen – Nach dem Tod eines 22-Jährigen in Köthen in Sachsen-Anhalt sind am Montagabend hunderte Menschen einem Aufruf der AfD zu einer "Gedenkveranstaltung" gefolgt. Bis zu 550 Personen zogen nach Angaben der Polizei vom Marktplatz zu dem Ort, an dem der Mann am Sonntag nach einem Streit mit anderen Männern gestorben war.

Die AfD hatte ein "friedliches Trauern" und eine "Gedenkminute" auf dem Marktplatz angekündigt. "Auf politische Reden wird heute verzichtet", hatte die Partei erklärt.

Zwölf Strafverfahren eingeleitet

Nach dem sogenannten Trauermarsch hat die Polizei zwölf Strafverfahren eingeleitet. Der polizeiliche Staatsschutz ermittle unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung, hieß es am Dienstag. Nach der von der AfD angemeldeten Demonstration am Montagabend seien zudem vier Strafanzeigen gestellt worden.

David Köckert, Vorsitzender des Thüringer Pegida-Ablegers "Thügida", hatte bei der "Gedenkveranstaltung" von "Rassenkrieg gegen das deutsche Volk" gesprochen.

Viel Polizei

Ein Großaufgebot der Polizei war im Einsatz. Laut der Sprecherin lag die Zahl der Beamten "im oberen dreistelligen Bereich". Polizisten aus Niedersachsen, Berlin, Thüringen, Hessen und Schleswig-Holstein waren zur Unterstützung der sachsen-anhaltinischen Polizei nach Köthen gekommen. Am frühen Montagabend beteiligten sich der Polizeisprecherin zufolge zudem bis zu 200 Menschen an der wöchentlichen Montagsdemo in Köthen.

Die Polizei ermittelt den Angaben zufolge zudem wegen fünf brennender Autos. Die Fahrzeuge waren am Montagnachmittag auf einem Parkplatz in Köthen in Brand geraten. Die Ursache ist laut Polizei noch unklar.

Wahrscheinlich an Herzinfarkt gestorben

Am Samstag war es in Köthen zu Auseinandersetzungen zwischen mindestens zwei Afghanen und mindestens zwei Deutschen gekommen. Einer der Deutschen, ein 22-jähriger Mann, starb dabei. Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) erklärte, dass der Mann sehr wahrscheinlich einem Herzinfarkt erlegen sei. Tödliche Verletzungen seien nicht festgestellt worden.

Die zwei Afghanen sitzen in Untersuchungshaft. Einer der beiden sei wegen gefährlicher Körperverletzung aktenkundig und sollte abgeschoben werden, erklärte die Polizei. Der andere habe eine Aufenthaltserlaubnis. (red, APA, 11.9.2018)