Amsterdam – Der Messerangriff eines 19 Jahre alten Afghanen auf zwei US-Touristen im Hauptbahnhof von Amsterdam ist aus Sicht der Ermittler eine Terrorattacke gewesen. Erste Vernehmungen des Verdächtigen, der eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung hat, ergaben dass er ein terroristisches Motiv hatte.

Der Mann hatte am Freitag zwei amerikanische Touristen niedergestochen und schwer verletzt. Er war bei einem Fluchtversuch von Polizisten mit Schüssen gestoppt worden; die Kugeln trafen ihn im Unterleib. Ein Polizeisprecher sagte, die Opfer seien nach bisherigen Erkenntnissen willkürlich ausgewählt worden. Sie seien im Krankenhaus mittlerweile ansprechbar.

Der Angreifer soll an diesem Montag einem Untersuchungsrichter vorgeführt werden, der über die Verlängerung der Untersuchungshaft entscheidet. Der Afghane befindet sich in Einzelhaft und darf außer zu seinem Anwalt keinerlei Kontakte haben.

Pakistaner festgenommen

Erst am Donnerstag war ein 26 Jahre alter Pakistaner in Den Haag festgenommen worden, weil er in einem Video per Facebook angekündigt hatte, er wolle einen Anschlag auf den niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders (54) verüben. Grund dafür seien Wilders Pläne, einen Wettbewerb für Karikaturen des Propheten Mohammed zu veranstalten.

Der Cricketspieler Khalid Latif schrieb am Samstag ein Kopfgeld von drei Millonen pakistanischen Rupien (gut 20.000 Euro) auf Geert Wilders und dessen Parteikollegen aus.

Wilders hatte wenig später erklärt, er habe den für November geplanten Wettbewerb gestoppt. Er wolle nicht, "dass der Wettbewerb "als Entschuldigung für islamistische Gewalt gebraucht wird". Der Karikaturenwettbewerb hatte in islamischen Staaten zum Teil heftige Proteste hervorgerufen.

Regierungschef Mark Rutte sagte am Samstag: "Diese feige Tat zeigt, wie wichtig es ist, dass wir wachsam sind und bleiben." Die Stadt Amsterdam teilte mit, man habe die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen überprüft. "Das beherzte Eingreifen der Polizei zeigt, dass Amsterdam auf diese Art von Zwischenfällen vorbereitet ist." (APA, 1.9.2018)