Das Landesgericht München hat die Hausdurchsuchungen für rechtswidrig erklärt.

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Die Hausdurchsuchungen der Münchner Generalstaatsanwaltschaft im Juni in den Räumlichkeiten des Vereins Zwiebelfreunde wurde vom Landesgericht München als rechtswidrig erklärt. Die beschlagnahmten Gegenstände – darunter Festplatten und Handys – müssen zurückgegeben werden, wie heise berichtet. Erschwerend ist auch, dass die Privatwohnungen der Vorstandsmitglieder durchsucht wurden.

Kaum Verbindungspunkte

Hintergrund für die Durchsuchungen war ein anonymer Gewaltaufruf gegen den AFD-Parteitag auf einem Blog. Die einzige Verbindung zwischen dem Verein und dem Aufruf ist, dass der Blog gibt eine E-Mail-Adresse des US-Technikkollektivs Riseup angibt – für welchen Zwiebelfreunde immer wieder Geld gesammelt hatte. Jedoch ist die Entscheidung fragwürdig, da Riseup-Adressen weltweit von Aktivisten benutzt werden. Das sieht das Münchner Landesgericht auch so.

CCC kritisiert Vorgehen scharf

Der Chaos Computer Club, dessen Räumlichkeiten ebenfalls betroffen waren, kritisierte das Vorgehen scharf – mit derselben Logik könne man künftig Hausdurchsuchungen bei jedem beliebigen Google-Nutzer durchführen, wenn jemand eine Gmail-Adresse angibt. Zu der vagen Begründung für die Hausdurchsuchung passt auch, dass alle von der Amtshandlung betroffenen Personen lediglich als Zeugen und nicht als Beschuldigte geführt werden. Daher sieht er entweder Inkompetenz oder bösen Willen bei dem Handeln der Ermittler. (red, 24.8.2018)