Düsseldorf/Berlin/Tunis – Im Fall des rechtswidrig nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. bemüht sich das deutsche Außenministerium einem Medienbericht zufolge um eine diplomatische Zusicherung aus Tunis, wonach A. in seinem Heimatland nicht gefoltert wird.

Nach den Gerichtsurteilen sei erneut Kontakt mit den dortigen Behörden aufgenommen worden, "um gemeinsam eine möglichst rasche Lösung zu finden", berichtete die "Rheinische Post" (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf das Auswärtige Amt.

Übermittlung verschiedener "Verbalnoten"

Auf Bitten des Integrationsministeriums in Nordrhein-Westfalen seien zudem verschiedene Verbalnoten an die tunesische Regierung übermittelt worden. Dabei sei es um Fragen der Rückführung von Sami A. nach Deutschland und um dessen Behandlung in Tunesien gegangen.

Der FDP-Obmann Bijan Djir-Sarai hatte der "Bild"-Zeitung zuletzt gesagt, Außenminister Heiko Maas (SPD) solle im Auswärtigen Ausschuss des Bundestags erklären, warum er bisher keine Zusicherung der tunesischen Regierung eingefordert habe, dass Sami A. keine Folter drohe.

Rechtswidrige Abschiebung

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am Mittwoch vergangener Woche entschieden, dass die Abschiebung vom 13. Juli rechtswidrig war und der mutmaßliche Ex-Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden nach Deutschland zurückgeholt werden muss, wo er bisher mit seiner Frau und seinen Kindern in Bochum lebte.

Bereits einen Tag zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Abschiebung wegen drohender Foltergefahr untersagt. Der Beschluss wurde den zuständigen Behörden aber erst zugestellt, als Sami A. bereits im Flugzeug saß.

Die tunesische Justiz reagierte vergangene Woche verhalten auf die Überlegungen, Sami A. nach Deutschland zurückzuholen. "Prinzipiell liefert unser Land seine Bürger nicht aus, weil das gegen die Souveränität des Staates geht", sagte der Sprecher der für Terrorismus zuständigen Staatsanwaltschaft in Tunesien. (APA, red, 22.8.2018)