Der blaue Dunst soll endgültig aus den Schulen weichen. Ausnahme: Schulwartswohnung.

Foto: APA/Frank Rumpenhorst

Wien – Seit 1. Juli gilt an Österreichs Schulen eine Neuregelung des Rauchverbots: Damit wird dieses praktisch auf die gesamte Schulliegenschaft ausgedehnt. Etwaige per Hausordnung beschlossene Ausnahmeregelungen, die im Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen werden durften, wurden damit aufgehoben. So darf etwa auf Freiflächen wie dem Schulhof nicht mehr geraucht werden – weder von Schülern noch von Lehrern.

Zuvor war die rechtliche Regelung des Rauchens an Schulen etwas verworren: Ein absolutes Rauchverbot galt nur für das Schulgebäude selbst. Damit eröffneten sich Möglichkeiten, die Zigarette doch nicht gänzlich zu verbannen. Auf Freiflächen innerhalb der Schule wie etwa Pausenhöfen war das Rauchen für Schüler zwar verboten, konnte aber an höheren Schulen in der Hausordnung grundsätzlich wieder erlaubt werden. Die Schulbehörden selbst wiederum wurden vom Bildungsministerium angewiesen, die Aufhebung solcher Erlaubnisregelungen in den Hausordnungen zu betreiben. Lehrer durften auf Freiflächen grundsätzlich rauchen, ihnen konnte dies per Hausordnung aber umgekehrt untersagt werden.

Letzter Rückzugsort Schulwartswohnung

Mit der Neuregelung fallen diese Ausnahmen weg. Von den Schulbehörden trotz Weisung nicht aufgehobene Raucherlaubnisse für Schüler auf Freiflächen entfallen automatisch, ebenso die Raucherlaubnis für Lehrer oder Besucher der Schule, etwa Eltern bei Schulveranstaltungen.

Letzter Rückzugsort für Raucher sind damit "rein privat genützte Bereiche" wie etwa die Dienstwohnung des Schulwarts, heißt es in einem Rundschreiben des Bildungsministeriums. Das Rauchverbot ist außerdem "durch den Rauchverbotshinweis 'Rauchen verboten' oder eindeutige Rauchverbotssymbole kenntlich zu machen".

Situation für Lehrlinge uneinheitlich

Lehrlinge steigen beim Nichtraucherschutz schlechter aus: Lungenfachärzte kritisierten erst vor wenigen Tagen einen Verordnungsentwurf für Gastronomielehrlinge des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. Dieser sieht vor, dass Jugendliche, die ab 1. September eine Lehre in der Gastronomie beginnen, bis zu eine Stunde am Tag in Räumen arbeiten dürfen, in denen geraucht wird.

Das bedeutet auch, dass alle Lehrlinge, die bereits zuvor ihr Lehrverhältnis begonnen haben, der alten Regelung unterliegen, die einen noch längeren Aufenthalt erlaubt. Laut dieser müssen sie lediglich den überwiegenden Teil ihrer Ausbildung in rauchfreien Räumen verbringen.

"Es ist aus medizinischer Sicht überhaupt nicht einzusehen, warum nicht eine neue Regelung für alle Gastro-Lehrlinge in Kraft gesetzt wird, die jegliche Rauchexposition verbietet und damit einen echten Schutz darstellt", kritisiert Peter Schenk, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie. Die Experten verweisen auf die schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden, die durch Passivrauchen entstehen können, und heben die besondere Sensibilität von Jugendlichen hervor. (red, APA, 21.8.2018)