Klagenfurt/Graz – Eine deutsche Versicherungsgruppe ist mit einer Zivilklage gegen das Land Kärnten betreffend nachrangige Heta-Anleihen nun auch in der zweiten Instanz abgeblitzt. Die Klägerin hatte die Ansicht vertreten, das Land müsse für ihre nachrangigen Anleihen zur Gänze haften und hatte das Rückkaufangebot nicht angenommen.

Am Landesgericht Klagenfurt verlor die Versicherungsgruppe, das Urteil von Richterin Gudrun Slamanig besagte, dass die Haftung nur bis zur Höhe der Ausgleichszahlung besteht. Die Klägerin wollte das nicht einsehen und berief, doch auch am Oberlandesgericht Graz wurde die Klage abgewiesen. "Es wurde eindeutig festgestellt, dass die Abwicklung des Rückkaufes genau dem Gesetz entsprochen hat", betonte Finanzlandesrätin Gaby Schaunig (SPÖ) am Donnerstag. Ob die Klage nun auch noch den Obersten Gerichtshof beschäftigen wird, ist offen, die Frist für eine Berufung ist noch nicht abgelaufen.

30 Prozent sofort oder 45 Prozent über Wertpapiere, so hatte das Angebot des Landes für die Nachranggläubiger der Heta gelautet. 893 Mio. Euro an nachrangigen Anleihen betrug das Gesamtvolumen der Landeshaftungen, 89,42 Prozent der Nachranggläubiger akzeptierten das Angebot. Die deutsche Versicherungsgruppe lehnte das Angebot ab und klagte. Es gibt auch noch weitere Klagen, die allerdings auf Eis gelegt sind, bis dieses Verfahren abgeschlossen ist. (APA, 16.8.2018)