Wiener Neustadt – Ein Häftling hat am Donnerstag in seiner Zelle in der Justizanstalt Wiener Neustadt Feuer gelegt. Beamte bekämpften die Flammen, beim Eintreffen der Feuerwehr war der Brand bereits gelöscht. Der Insasse und drei Justizwachebeamte wurden mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Spital Wiener Neustadt gebracht, sagte Britta Tichy-Martin für die Generaldirektion und bestätigte damit entsprechende Medienberichte.

Der Insasse soll eine Matratze in Brand gesteckt haben, hieß es von der Landespolizeidirektion Niederösterreich. Sein Zellenkollege und weitere Mithäftlinge der Abteilung befanden sich währenddessen im Freien. Ein Beamter bemerkte das Feuer und löste Alarm aus. Der gegen 8.30 Uhr gelegte Brand wurde mit einem Handfeuerlöscher bekämpft.

Ein Atemschutztrupp der Feuerwehr Wiener Neustadt gelangte unter der Führung eines Justizwachebeamten zur Zelle. Die Helfer führten eine Kontrolle mittels Wärmebildkamera durch. "Der vorbildliche Einsatz der Brandschutzgruppe der Justizanstalt Wiener Neustadt, welche regelmäßig mit unserer Feuerwehr übt, hat sich bewährt", sagte Einsatzleiter Josef Bugnar.

"Insassen nicht gefährdet"

Die Helfer konnten nach der Kontrolle wieder einrücken. "Das Personal der Justizanstalt, die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten sowie das Personal des Roten Kreuzes und der Freiwilligen Feuerwehr Wiener Neustadt haben die Zusammenarbeit mehrfach geübt und heute unter Beweis gestellt", meinte Bugnar. Im Einsatz standen laut Aussendung acht Fahrzeuge der Feuerwehr mit 40 Mitgliedern, drei Wagen des Roten Kreuzes samt Notarzt sowie mehrere Polizeistreifen.

"Die Rettungskette und die Zusammenarbeit haben super funktioniert", hob auch Tichy-Martin hervor. "Insassen waren nicht gefährdet", betonte die Sprecherin. Die Hafträume konnten demnach sofort wieder belegt werden.

Auch am Donnerstag war es zu einem Vorfall in der Justizanstalt gekommen, bestätigte Tichy-Martin einen "Heute"-Bericht. Bei einer Auseinandersetzung von zwei Insassen verletzte demnach ein Mann einen anderen mit einem Speisemesser im Gesicht. Das Opfer erlitt eine oberflächliche Schnittverletzung am Nasenrücken und unterhalb des linken Auges. Der Häftling wurde ambulant im Krankenhaus versorgt und in die Justizanstalt zurückgebracht. (APA, 16.8.2018)