Für die Demokratie sei es "lebensnotwendig", dass die Formvorschriften bei einer Wahl peinlich genau eingehalten werden, sagte der Leiter der Bundeswahlbehörde bei seiner Einvernahme am Landesgericht Klagenfurt. Stimmt. Man nimmt ja üblicherweise an, dass das alles korrekt passiert, steht ja so im Protokoll. Aber diese Protokolle stimmen nicht immer mit der Wirklichkeit überein.

Eine Reinigungskraft hat das aufgezeigt – indem sie einen Aktenvermerk darüber verlangt hat, dass die Stimmauszählung aus organisatorischen Gründen anders abgewickelt worden ist als vorgesehen. Und sie hat vor Gericht einen Einblick in die Kultur gegeben, in der Protokolle durchgewinkt werden: Wenn alle beurkunden, dass eh alles korrekt ist, dann lastet auf jedem Einzelnen ein enormer Druck, das ebenfalls zu bestätigen. Das war wohl immer so.

Es darf aber nicht so sein. Das Gericht hat das bestätigt: Wer sich dazu verleiten lässt, unrichtige Protokolle zu unterschreiben, macht sich der falschen Beurkundung schuldig. Dafür kann es durchaus Strafen geben, die einen ehrenamtlichen Wahlzeugen hart treffen können: Für diese Bequemlichkeit müssen sie 5.400 Euro Strafe und mehr berappen. Das Gericht will damit wohl eine deutliche Mahnung aussenden: Überlegt es euch dreimal, bevor ihr es euch zu einfach macht. In der Realität wird aber wohl ein anderer Schluss gezogen werden: Überlegt es euch dreimal, ob ihr überhaupt ein Ehrenamt annehmt! (Conrad Seidl, 26.7.2018)