Vom Europäischen Gerichtshof wird die Gewerkschaft wohl keine Hilfe bekommen. Der Generalanwalt, dem die Richter in den meisten Fällen folgen, ist der Ansicht, dass die österreichische Regelung zur sechsten Urlaubswoche keine Diskriminierung darstellt. Laut dieser bekommt man die zusätzliche Woche nur dann, wenn man 25 Dienstjahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist.

Die Wirtschaft könnte jetzt aufatmen. Sie hat sich schon bisher erfolgreich gegen den Wunsch von ÖGB und Arbeiterkammer gewehrt, den Anspruch auf die sechste Urlaubswoche auszuweiten, sie also auch jenen zu gewähren, die in verschiedenen Unternehmen 25 Jahre Berufserfahrung gesammelt haben. Letztlich war diese Bestemmhaltung der Grund dafür, dass es zu keiner Einigung der Sozialpartner bei der Arbeitszeitflexibilisierung gekommen ist.

Diese Einstellung der Arbeitgeber ist aber kurzsichtig. Die Belastbarkeit kann mit zunehmendem Alter abnehmen, mehr Freizeit wirkt sich positiv auf die Gesundheit aus. Auf der Kostenseite sind ein paar Tage mehr Urlaub kein entscheidender Faktor. Die sechste Urlaubswoche sollte daher in noch mehr Kollektivverträge aufgenommen werden, als das bisher schon der Fall ist.

Passiert das nicht, wird sich die Wirtschaftskammer auf teure KV-Abschlüsse im Herbst einstellen müssen. Im eigenen Interesse wäre sie gut beraten, einen Schritt auf die Arbeitnehmervertreter zuzugehen. (Günther Oswald, 26.7.2018)