Was wird sich bei Android durch die EU-Vorschriften ändern? Höchstwahrscheinlich recht wenig.

Foto: Andreas Proschofsky / DER STANDARD

Das Urteil der EU-Kartellwächter ist eindeutig: Google habe seine dominante Position rund um Android widerrechtlich ausgenutzt, um der Vielfalt am Markt zu schaden. Für dieses Vergehen verhängte man nicht nur eine Rekordstrafe, Google muss auch drei konkrete Kritikpunkte innerhalb der nächsten 90 Tage ändern – oder für jeden weiteren Tag eine Strafe von jeweils 15 Millionen Euro in Kauf nehmen.

Laut Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager will die EU mit diesem Entscheid den Wettbewerb im Smartphone-Markt – und auch bei Suchmaschinen – anfeuern. Dass das auch wirklich passieren wird, ist allerdings reichlich unwahrscheinlich.

Geld ist Nebensache

Beginnen wir mit dem sichtbarsten und doch auch unwichtigsten Teil der Strafe: dem Geld. Natürlich gibt kein Unternehmen der Welt gerne 4,34 Milliarden Euro ab, auf das Geschäft von Google hat dies aber keinerlei Einfluss. Einerseits weil das Unternehmen derzeit jedes Quartal fast das Doppelte an Gewinn erwirtschaftet, aber auch weil es noch viele Jahre dauern wird, bis die Strafe wirklich schlagend wird. Immerhin hat Google Einspruch gegen diese Entscheidung angekündigt, womit der bekannt langwierige Instanzenzug beginnt.

Neue App-Regeln

Viel wichtiger sind da schon jene drei Punkte, die Google nun rund um Android ändern muss: Da wäre zunächst die bisher vorgeschriebene Auslieferung der Google-Suche und des Browsers Chrome mit allen Geräten, die den Play Store haben wollen. Das ist sicherlich jener Punkt, der Google gerade am meisten Kopfzerbrechen bereitet. Dies aber weniger, weil man Sorge um die beiden Apps hat, sondern weil die EU komplett offengelassen hat, wie ihre Vorschriften umgesetzt werden sollen.

Die realistischste Variante ist dabei, dass Google einfach die Verträge rund um Android ändert und so die Hersteller nicht mehr fix dazu verpflichtet, die beiden Apps auszuliefern. Das hieße, dass dann theoretisch etwa Samsung sein Galaxy S10 mit Bing als Suchmaschine ausliefern könnte und den Chrome entfernt. Zweiteres wäre sogar recht wahrscheinlich, immerhin liefert Samsung schon jetzt seinen eigenen Browser als Default-Wahl aus. Hier würde man sich also eine unnötige Dopplung ersparen.

Die Macht des Faktischen

Dass all dies irgendetwas an der Dominanz der Google-Suche – und um diese geht es der EU bei beiden Apps – ändert, erscheint hingegen äußerst unwahrscheinlich. Klar gibt es Alternativen, und gerade für User, die besonderen Wert auf ihre Privatsphäre legen, mögen diese auch sehr verlockend sein. Gleichzeitig ist für die breite Masse der Begriff "Google" ein Synonym für "Suchmaschine", und das nicht nur weil man die eigene Dominanz ausgenutzt hat, sondern weil der Softwarehersteller einfach auch ein Produkt liefert, mit dem sehr viele zufrieden sind.

Das Gros der Hardwarehersteller wird sich also sehr gut überlegen, ob sie wirklich eine andere Suche als Google vorinstallieren wollen – und damit potenziell ihre Nutzer verärgern. Denkbar ist hingegen, dass einige einen Dialog voranstellen, der ihren Usern die Wahl gibt. Dass irgendetwas davon relevant die Marktsituation bei der mobilen Suche ändert, ist aber nicht zu erwarten.

Und um noch einen Punkt zu betonen: Auf all die anderen Apps, die Google den Hardwareherstellern so zur Vorinstallation vorschreibt, hat der EU-Entscheid keinerlei Auswirkung. Ob Google Maps, Gmail oder Google Photos: All diese werden auch in Zukunft verpflichtend für sämtliche Android-Hersteller sein.

Suchpräferenz

Der zweite große Punkt betrifft die exklusive Vorinstallation der Google-Suche: Eine solche war zwar für Android-Hersteller nie fix vorgeschrieben, Google hat in der Vergangenheit aber einen finanziellen Anreiz dafür geschaffen. Smartphone-Anbieter, die ausschließlich die Google-Suche auf ihren Geräten installierten, wurden an den Suchmaschineneinnahmen beteiligt. Aus den Reihen von Google war allerdings schon in den letzten Jahren immer wieder zu hören, dass man diesen Punkt immer schon als Unterstützung – gerade kleinerer – Hersteller gesehen hat. Diese Praxis soll denn auch mittlerweile bereits eingestellt worden sein.

Fork-Verbot

Der dritte Punkt dreht sich um das sogenannten Fork-Verbot: Smartphone-Hersteller, die Geräte mit Google Android verkaufen, dürfen gleichzeitig keine Devices mit Android-Abspaltungen verkaufen. Dieser Punkt ist fraglos einer der problematischsten in den Google-Regeln – und wird nun durchaus zu Recht ersatzlos gestrichen. Dass daraus eine bunte Fülle an neuen Android-Varianten jenseits von Google entsteht, ist aber ebenfalls unwahrscheinlich. Denn in der aktuellen Situation gibt es auch ohne diese Regel in der Android-Welt längst keinen – realistischen – Weg um Google herum. Wer eine Android-Abspaltung auf seinen Smartphones verkauft, muss nämlich nicht nur ohne Google Play Store auskommen, er muss damit auch auf sämtliche Google-Apps verzichten. Und dass diese nicht nur wegen der Vorinstallation beliebt sind, zeigt sich schon bei einem raschen Blick auf die Download-Zahlen bei Apples Konkurrenzsystem iOS, wo sich eine Reihe von Google-Apps in den Top Ten der beliebtesten Anwendungen befinden.

Für alle, die Android-Fork-Bestrebungen haben, noch schlimmer: Ein guter Teil aller Android-Apps verwendet die Google Play Services, einen Infrastrukturdienst, der Anbindungen an diverse Cloud-Services des Herstellers bietet – etwa für Push-Benachrichtigungen oder Ortungsdienste. Und dieser ist im Gegensatz zum Kernsystem von Android nicht Open Source. Insofern würde es die Play Services bei Android-Forks ebenfalls nicht geben – und damit sämtliche darauf basierenden Apps, außer man kann die Entwickler dafür gewinnen, zentrale Teile ihrer Programme neu zu schreiben. Wie schwer das ist, ist ein Lied, das Amazon mit seiner Android-Abspaltung FireOS ganz gut singen kann.

Insofern spielt das kritisierte Android-Fork-Verbot in der Praxis ohnehin schon längst keine Rolle mehr, da es mittlerweile andere Faktoren gibt, die die Hersteller bei der Google-Stange halten. Hätte man die betreffende Regel bereits vor zehn Jahren gekippt, hätte sich Android sicher anders entwickelt, jetzt aber ist dieser Zug abgefahren, wie etwa Ben Thompson von Stratechery in einer lesenswerten Analyse resümiert. Der einzige Weg, diesen Umstand zu ändern, wäre, Google dazu zu zwingen, die Play Services und seine Apps für die Android-Abspaltungen anderer Hersteller anzubieten. Davon ist das EU-Erkenntnis aber weit entfernt.

Langfriste Überlegungen

Während der Entscheid also zumindest direkt kaum relevante Folgen haben wird, könnte er sehr wohl Auswirkungen auf die langfristigen strategischen Überlegungen von Google haben. Ist doch etwa klar, dass der Punkt mit dem Fork-Verbot nur deswegen überhaupt zum Tragen kommt, weil Android Open Source ist. Hätte man sich wie etwa Microsoft bei Windows für ein proprietäres Modell entschieden, dann hätte gar niemand anderer Zugriff auf den Quellcode – und es gäbe auch nicht die Möglichkeit einer Abspaltung. Wenn man so will, erzeugt hier also die Entscheidung, den Code nicht freizugeben, ein Fork-Verbot, und zwar ein rechtlich unangreifbares.

Google fügt diesem Argument noch hinzu, dass die Vorinstallation der Apps eben das Geschäftsmodell rund um Android darstellt, da man das System vollständig kostenlos hergibt und auf diesem Weg die Entwicklungskosten wieder hereinspielt. Und ob man dieser Einschätzung nun zustimmt oder nicht, klar ist, dass Google-Chef Sundar Pichai schon angedeutet hat, dass man sich für künftige Projekt genau überlegen wird, ob nicht andere Modelle sinnvoller wären. Das könnte dann etwa ein Modell sein, in dem die Smartphone-Hersteller fix ein Softwarepaket vorgesetzt bekommen und dafür Lizenzen zahlen – ähnlich wie es Microsoft beim mobilen Windows gemacht hat. Das würde wiederum in einer reduzierten Vielfalt resultieren – immerhin passen die Hersteller ihre Systeme derzeit oft stark nach Belieben an; sowie zu steigenden Smartphone-Preisen, wenn die Hersteller die Lizenzkosten dann an die Konsumenten weitergeben.

Aber ...

Bei alldem sei allerdings betont: Zumindest in absehbarer Zeit ist so ein direkter Wechsel auf ein proprietäres Modell kaum zu erwarten – so sehr Pichai damit auch öffentlich kokettiert. Dafür ist die reale Bedrohung für Googles Geschäftsmodell rund um Android einfach (noch) zu gering, gleichzeitig würde man mit so einem Schritt die komplexe Dynamik in der Android-Welt gehörig durcheinanderwirbeln, was für Google wieder ganz andere Risiken birgt.

Wahrscheinlicher ist da schon, dass Google schleichend immer mehr neue Funktionen jenseits des Open-Source-Codes entwickelt und für seine eigenen Geräte oder ausgewählte Partner im Android-One-Programm behält. Damit könnte man auf anderem Weg den Druck auf die Hersteller erhöhen, die eigene Software auszuliefern. Und das ist eine Entwicklung, die sich ohnehin schon in aktuellen Android-Versionen zeigt. (Andreas Proschofsky 20.7.2018)