Der designierte Klubchef der Wiener Neos, Christoph Wiederkehr, ist mit der Beantwortung seiner im Gemeinderat gestellten Anfragen nicht zufrieden. Er will deswegen auf anderem Wege Auskünfte erhalten und macht sich dabei ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofes zunutze.

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Wien – Zwei Fragen sorgen momentan für ein wenig Unruhe in der sonst so ruhigen Sommerpause der Wiener Stadtpolitik: Wie hoch war das durchschnittliche Ruhestandsalter der Wiener Beamten in den Jahren 2016 und 2017? Und: Wie oft waren Wiener Bedienstete 2017 im Krankenstand? Am 8. beziehungsweise 13. März reichten die Neos die Anfragen dazu im Gemeinderat ein.

Die Antworten des für beide Anliegen zuständigen Bildungs- und Integrationsstadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ) stellten die Pinken allerdings nicht zufrieden. Zu spät und zu wenig informativ, lautet ihr Urteil.

Vier Problemfelder bei Anfragebeantwortung

Und die Neos wittern System dahinter. Anhand von 19 Anfragen illustrierte der Rathausklub deswegen vier "Problemkreise", die man an den Vorsitzenden des Gemeinderats weiterleitete: Die Anfragebeantwortungen würden häufig nicht in der vorgesehenen Frist von zwei Monaten erfolgen, es fehle oft an Struktur, einzelne Fragen würden nicht oder nur teilweise beantwortet werden, und statt konkreter Antworten gebe es häufig allgemein gehaltene politische Statements.

"Die SPÖ ist so machtversessen, dass sie versucht, sich der Kontrolle durch die Opposition zu entziehen – und die Grünen spielen da noch brav mit. Es ist aber unsere Aufgabe als Opposition, die Regierung zu kontrollieren", sagt der designierte Neos-Klubchef Christoph Wiederkehr. Die Probleme träten grundsätzlich bei allen Stadtratsbüros, allerdings in unterschiedlicher Häufigkeit, Intensität und Regelmäßigkeit auf. Und selbstverständlich gebe es auch eine Vielzahl von Fällen, in denen die Qualität der Beantwortung zufriedenstellend sei.

Urteil des Verwaltungsgerichtshofs als Instrument

Er will sich die Informationen nun auf anderem Weg beschaffen. Dafür wollen die Neos eine vor wenigen Tagen vom Verwaltungsgerichtshof gefällte Entscheidung nutzen, wonach Behörden nicht nur zur Auskunft, sondern in entsprechenden Fällen auch zur Herausgabe von Dokumenten verpflichtet sind. "Ist zu viel Aufwand" gelte außerdem nicht als pauschaler Grund für Auskunftsverweigerung, und wenn Behörden zwischen Geheimhaltungs- und Öffentlichkeitsinteresse abwägen müssen, müsse im Zweifel das Öffentlichkeitsinteresse überwiegen, heißt es in dem Urteil.

Wiederkehr stellt die Fragen also nicht erneut im Gemeinderat, sondern hat – als Privatperson – vergangene Woche zwei Auskunftsbegehren an das Stadtinformationszentrum geschickt. Die Stadt hat nun acht Wochen Zeit zu antworten. Bleibt die Beantwortung aus, muss das von der jeweiligen Stelle begründet werden. Das kann sich ziehen: Die Neos rechnen mit mehreren Monaten, ehe sie konkrete Antworten bekommen.

Kein Verständnis bei Czernohorszky

Im Ressort Czernohorszky kann man die Aufregung nicht verstehen. "Die Fragen von Gemeinderat Wiederkehr werden, so wie die aller anderen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte auch, selbstverständlich ernst genommen und mit viel Aufwand beantwortet."

Zahlen für das Jahr 2016 habe man in der Anfragebeantwortung genannt. Jene für 2017 habe man nicht nennen können, weil sich das Berichtswesen im Personalbereich aktuell in einem Umstrukturierungsprozess befinde.

"Die Personalkommission der Stadt Wien hat entschieden, das Berichtswesen an jenes des Bundes bzw. von anderen großen Verwaltungsorganisationen wie etwa dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger anzugleichen, damit eine Vergleichbarkeit gegeben ist. Das bedeutet, es gibt einen jährlichen detaillierten Personalbericht, der unter anderem auch die Anzahl der Versetzungen in den Ruhestand enthält." Das sei aussagekräftiger als die monatliche Auflistung von Fallzahlen, wie sie sich Wiederkehr wünscht. Alle Gemeinderäte seien darüber informiert worden. (Lara Hagen, 20.7.2018)