Wien – Der Verwaltungsgerichtshof hat eine von Puls 4 eingereichte Beschwerde abgewiesen. Der Privatsender beklagte nach kaufmännischen Grundsätzen nicht gerechtfertigte Preise durch den ORF – konkret sei der Erwerb der Übertragungsrechte für die Spiele der Champions League für die Saisonen 2015 bis 2018 überhöht gewesen.

Im Juni 2015 bestätigte die Komm Austria die Gesetzes- beziehungsweise Marktkonformität des Rechteerwerbs. Puls 4 hatte dagegen ein Rechtsmittel zunächst erfolglos an das Bundesverwaltungsgericht und gegen dessen Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof ergriffen, dem nun ebenfalls nicht stattgegeben wurde. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte mit dem Entschluss, dass der ORF die Champions-League-Rechte zu marktkonformen Bedingungen erworben und das ORF-Gesetz (§ 31c Abs 1) eingehalten hat. (red, 11.7.2018)