Klagenfurt/Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Verurteilung des freiheitlichen Ex-Bürgermeisters von Keutschach, Gerhard Oleschko (FPÖ), teilweise aufgehoben. Während der Schuldspruch wegen Untreue bleibt, kippten die Höchstrichter die Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs, bestätigte OGH-Sprecherin Alexandra Michel-Kwapinski am Dienstag auf APA-Anfrage entsprechende Medienberichte.

Zulagen ohne Gesetz

Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde im Bezirk Klagenfurt-Land war im Herbst 2017 zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro und vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, Gemeindemitarbeitern ohne Rechtsgrundlage Zulagen ausgezahlt zu haben. Mit der OGH-Entscheidung wurde auch die Strafe reduziert: Die vier Monate bedingt fallen weg, es bleibt nun lediglich die Strafe in Höhe von 240 Tagessätze zu je 60 Euro, von denen allerdings 60 Tagessätze bedingt nachgesehen werden.

Gleichzeitig mit dem Bürgermeister war im Herbst auch die Amtsleiterin der Gemeinde wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden. Dazu gab es vom OGH vorerst noch keine Informationen, da ihr die Entscheidung noch nicht zugestellt wurde. (APA, 10.7.2018)