Wien – Sommerliche Videobotschaft von Werner Kogler an seinen Ex-Parteifreund und heutigen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen: Nachdem das kanadisch-europäische Handelsabkommen Ceta am 13. Juni vom Nationalrat (mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der Neos) beschlossen worden ist, möge der Bundespräsident mit der Unterschrift unter das Abkommen warten, bis der europäische Gerichtshof darüber entschieden hat.

Die Grünen

In dem Video polemisiert Kogler gegen den "Totalumfaller der Strache-FPÖ" (diese war gegen Ceta gewesen, ehe sie in die Regierung eingetreten ist) und gegen die "gewohnte Industriehörigkeit der Kurz-ÖVP". Mit einer von Angela Merkel gewohnten Haltung seiner Hände in Herzform versucht sich Kogler als Staatsmann zu inszenieren, und er lehnt die "privilegierten Konzernklagsrechte" in dem Abkommen ab.

Umstrittener Schutz für Investitionen

Dabei geht es um einen kleinen Teil des Freihandelsabkommens, der sicherstellen soll, dass die geltende Rechtslage nicht infrage gestellt wird, nachdem ein Unternehmen in einem anderen Land größere Investitionen getätigt hat. Die Grünen fürchten, dass unter diesem Vorwand Umweltgesetze gekippt oder deren Anpassung an einen neuen Stand der Technik verhindert werden könnte.

Der EuGH hat sich im März bereits einmal kritisch zu Schiedsklauseln, wie sie in Handelsverträgen üblich sind, geäußert. Solche Investitionsschutzabkommen seien mit dem Unionsrecht unvereinbar. Es sei ein Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten geschaffen worden, "der nicht sicherzustellen vermag, dass über diese Streitigkeiten ein zum Gerichtssystem der Union gehörendes Gericht befindet, wobei nur ein solches Gericht in der Lage ist, die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten".

Deutsches und belgisches Verfahren

Die Grünen hoffen daher auf ein von Deutschland in Gang gesetztes Verfahren: Dort wurde das Bundesverfassungsgericht angerufen, und dieses dürfte den EuGH anrufen. Auch Belgien, das diesen Schritt schon gesetzt hat, wartet auf eine EuGH-Entscheidung. Mit dieser wird aber frühestens im kommenden Jahr gerechnet.

Abgesehen von der unter Rechtsgelehrten umstrittenen Frage, ob Investitionsschutzabkommen, die Schiedsgerichte vorsehen, mit dem Unionsrecht vereinbar sind, ist Ceta in seinen wesentlichen Punkten bereits in Kraft: Der Handelsteil ist geltendes Recht, das Ziel einer Freihandelszone im Wesentlichen erreicht. Offen ist allerdings, wie Unternehmen, die auf der jeweils anderen Seite des Atlantiks investiert haben, gegen Teilenteignungen oder Entwertungen ihrer Investments durch staatliche Eingriffe geschützt werden können. (Conrad Seidl, 9.7.2018)