Manchmal bleibt einem auch gar nichts erspart. Vor dem Urlaub steigt der Stress, möglichst viele Dinge sollten noch erledigt werden, damit nur ja nichts liegen bleibt. Endlich der letzte Arbeitstag, noch schnell die Koffer gepackt und nichts wie weg. Nach Italien, Kroatien, Portugal, Spanien, Frankreich oder noch weiter in die Ferne.

Dann das böse Erwachen: Durchfall, Fieber, Erbrechen. Es stellt sich die Frage: Kann der Urlaub auch zum Krankenstand werden? "Unter bestimmten Voraussetzungen schon", sagt Gerhard Hutter, Obmann der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK): "Im Urlaub kann man arbeitsunfähig gemeldet werden, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert. Weiters muss die ärztliche Krankmeldung umgehend – also am Urlaubsort – erfolgen. Sie kann nicht als Ferndiagnose oder nachträglich zu Hause gemacht werden. Dritte Voraussetzung ist, dass der Dienstgeber unverzüglich über den Krankenstand informiert wird."

Wer in Österreich Urlaub macht und krank wird, hat es zumindest leichter: Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei einer Krankmeldung zu Hause. Bei einem Urlaub in den 28 EU-Staaten oder in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Diese befindet sich auf der Rückseite der E-Card. Auch in Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Serbien gilt die EKVK beim Arztbesuch. Sie muss aber vor einer Behandlung beim zuständigen Krankenversicherungsträger vorgelegt werden – dieser stellt dann einen ortsüblichen Krankenschein aus.

Andere Länder, andere Krankmeldung

In der Türkei gilt nach wie vor der Urlaubskrankenschein, der gegen einen ortsüblichen Krankenschein eingetauscht werden muss. Üblicherweise verständigt der ausländische Krankenversicherungsträger die jeweilige Krankenkasse über den bestehenden Krankenstand.

In allen anderen Staaten, bei denen kein zwischenstaatliches Abkommen besteht – etwa in Asien, Afrika oder der USA – stellt der behandelnde Arzt auf Verlangen eine Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit aus. Diese sollte alle Merkmale einer österreichischen Krankmeldung enthalten: Also Namen und Geburtsdatum, Beginn und Ende des Krankenstandes sowie die Diagnose.

Selbstbehalte und Heimtransport

"Nach Ende des Auslandsaufentalts benötigen wir diese Bestätigung. – Entweder wird sie per Post oder Fax geschickt oder der Versicherte kommt persönlich vorbei. Der ärztliche Dienst der Kasse entscheidet dann über die Anerkennung des Krankenstandes. Im Einzelfall benötigen wir auch Behandlungsnachweise", erklärt Hutter. Die gleiche Vorgehensweise gilt, wenn die E-Card oder der Urlaubskrankenschein nicht anerkannt wird – was immer wieder vorkommt.

Es gibt Behandlungskosten, die nicht bzw. nicht immer zur Gänze von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Von einer privaten Reisekrankenversicherung werden meist auch eventuelle Selbstbehalte und ein Heimtransport bei Unfällen und schweren Erkrankungen abgedeckt. (red, 5.7.2018)