Gänserndorf – Das Bundesdenkmalamt stellt die ehemalige Synagoge in Gänserndorf wegen Gefahr im Verzug unter vorläufigen Schutz. Das sagte die Präsidentin des Amtes, Barbara Neubauer, zum STANDARD. Der Bescheid sei bereits an die Eigentümerin – die Stadt Gänserndorf – zugestellt. Nun läuft ein reguläres Verfahren zur dauerhaften Unterschutzstellung, in dem die historische und architektonische Bedeutung des Gebäudes geprüft wird. Dieses kann mehrere Monate dauern – bis es abgeschlossen ist, gilt der vorläufige Schutz, erklärt Neubauer.
Die Stadt Gänserndorf plante, das Gebäude abzureißen, in dem bis in die 1930er-Jahre eine Synagoge beherbergt war. Im Rahmen eines Verkehrskonzepts sollten dort Parkplätze errichtet werden. Laut Bürgermeister René Lobner (ÖVP) bestehe ein gültiger Abbruchbescheid sowie ein Auftrag für eine Baufirma – noch im Juli könnten die Arbeiten beginnen, sagte er vergangene Woche zum STANDARD.
IKG gegen Abbruch
Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) sprach sich gegen das Schleifen aus, die grüne Vizebürgermeisterin Margot Linke und die Historikerin Ingrid Oberndorfer protestierten. Oberndorfer hatte sich an Bundespräsident Alexander Van der Bellen gewandt, der das Bundesdenkmalamt informierte.
Präsidentin Neubauer erklärt, dass der vorläufige Schutz der historischen Bedeutung wegen erfolgte. Grundsätzlich sei beim Denkmalschutz nicht nur ein architektonischer Wert zu berücksichtigen, sondern auch mögliche geschichtliche Eigenschaften.
Bürgermeister Lobner meint, dass die Mehrheit der Gänserndorfer keinen Wert in dem mittlerweile desolaten Gebäude erkennen würde. Er hatte sich zuletzt auch zuversichtlich gezeigt, dass auch das Denkmalamt zum Schluss kommen würde, "dass dieses Gebäude in keiner Weise erhaltenswürdig ist". (Sebastian Fellner, 3.7.2018)