Wie lange kann man die Betriebskostenabrechnung überprüfen bzw. beeinspruchen? Erklärt von Udo Weinberber, Geschäftsführer Weinberger Biletti Immobilien GmbH.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Die Betriebskostenabrechnung kann man drei Jahre überprüfen lassen oder beeinspruchen. In der Regel kann eine Überprüfung entweder bei Gemeinden mit Schlichtungsstellen bzw. -ämtern oder beim Bezirksgericht beantragt werden.

Im Vorhinein empfiehlt es sich, die einzelnen Belege zu analysieren und festzustellen, welche Positionen für nicht korrekt erachtet werden. Vor Gericht ist es nicht ausreichend, Annahmen zu treffen und zu sagen "Ich glaube, die Kosten sind falsch".

Im Verdachtsfall wird mittels eines Gutachtens von einem Sachverständigen festgestellt, ob die Weiterverrechnung zulässig war oder nicht.