Die Verteilung der Betriebskosten, erklärt von Udo Weinberber, Geschäftsführer Weinberger Biletti Immobilien GmbH.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Betriebskosten werden anhand der Nutzflächen verteilt. Im Mietrecht ist genau geregelt, was als Nutzfläche einer Einheit, eines Geschäftslokals, eines Büros oder auch einer Wohnung zu verstehen ist. Entsprechend dem Verhältnis der Nutzflächen der einzelnen Wohneinheiten werden die Kosten aufgeteilt.

Davon ausgenommen sind Sonderfälle, in denen andere Messmethoden angewandt werden, wie zum Beispiel im Bereich der Heizung oder Energie. Sofern es eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter gibt, können diese Kosten nach tatsächlichem Verbrauch verrechnet werden.