Neuerungen der Steuerreform 2015/2016. Erklärt von Elisabeth Pamperl, Steuerberaterin.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Laufende Immobilienbesteuerung

Wenn keine Liebhaberei vorliegt, ist ein Vermieter grundsätzlich zu einer Absetzung für Abnutzung in Höhe von 1,5 Prozent jährlich berechtigt. Im Zuge der Steuerreform 2015 kam es zu Verschärfungen, und es ist somit damit zu rechnen, dass Aufwendungen, die der Vermieter steuermindernd ansetzen kann, in Zukunft tendenziell sinken werden.

Besteuerung des Veräußerungsgewinns

Prinzipiell sind Gewinne, die bei der Veräußerung durch private Investoren von Immobiliengeschäften entstehen, steuerpflichtig. Der Tarif betrug bisher 25 Prozent. Mit 1. Jänner 2016 wurde der Tarif auf 30 Prozent erhöht.

Folgen dieser Neuerungen

In Anbetracht dieser Verschärfung der Rechtslage ist fraglich, ob private Investoren die geplante Rendite auch tatsächlich erzielen werden. Die Änderungen können auch bewirken, dass es in Zukunft weniger Liebhaberei geben wird. Wenn auch Verluste verstärkt abzugsfähig sind, können positive Auswirkungen entstehen.

Vor dem Hintergrund dieser Änderungen ist aber gewiss: Eine kompetente und projektbegleitende Beratung ist wichtiger denn je.