Sowohl das Baurecht als auch das Superädifikat regeln das Bauen auf fremdem Grund.
Das Superädifikat
Das Superädifikat ist dafür geschaffen worden, dass auf einem fremden Grundstück nicht beständige Bauten errichtet werden, etwa Holzschuppen, Lagerhallen.
Das Baurecht
Das Baurecht regelt die Errichtung eines Bauwerks auf einer fremden Liegenschaft und bietet folgende Vorteile:
- Es darf vererbt werden
- Es ist weitergabefähig
Das Baurecht ist im Zeitraum von zehn bis 100 Jahren abzuwickeln, wobei im Baurechtsvertrag geregelt ist, was nach der Beendigung des Baurechtes passiert. Das Objekt kann zum Beispiel vom Eigentümer zurückgekauft werden, oder es wird eine andere Lösung vereinbart.
In letzter Zeit musste das Baurecht verstärkt in Anspruch genommen werden, um sich leistbaren Wohnraum schaffen zu können, da die Grundpreise stark gestiegen sind.