VRUG und FAGG. Erklärt von Elisabeth Rohr, Geschäftsführerin von Elisabeth Rohr Real Estate e.U.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Als Immobilieninteressent erhält man von Maklern die Aufforderung, gewissen Informationen zuzustimmen, bevor man nähere Informationen zum Objekt erhalten beziehungsweise einen Besichtigungstermin vereinbaren kann.

Der Hintergrund ist die Richtlinie über Verbraucherrechte des Europäischen Parlaments und des Rates, welche in Österreich für Verträge gilt, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden. Diese Richtlinie brachte verschiedene Änderungen für Unternehmen im Geschäftskontakt zu Verbrauchern mit sich. In Österreich wurde die Richtlinie im Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) umgesetzt. Dies führte zu Änderungen im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und schaffte ein neues Gesetz, das sogenannte Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).

Daraus ergibt sich, dass Interessenten, noch bevor sie eine Immobilie besichtigen, bestätigen müssen, dass sie für den Fall einer Anmietung oder eines Ankaufs provisionspflichtig werden.

Außerdem bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung des Interessenten, damit ein Makler vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden kann (zum Beispiel Übermittlung eines Exposés, Vereinbarung Besichtigungstermin).