Wien – Die Wirtschaftskammer (WKÖ) weist "Vorwürfe und falsche Behauptungen" der Unos zu den Wirtschaftskammer-Beiträgen zurück. "Die Umlagen in der Wirtschaftskammer-Organisation sind gesetzlich geregelt und transparent", betont der stellvertretende WKÖ-Generalsekretär Herwig Höllinger am Freitag in einer Aussendung.

UNOS-Bundessprecher Michael Schuster hat heute wie berichtet angekündigt, gegen die seiner Meinung nach überhöhten Wirtschaftskammer-Beiträge rechtlich vorgehen zu wollen.

Mehr Transparenz nur schwer möglich

"Die Grundumlagen der Fachorganisationen werden durch die Fachgruppentagung, also die Vollversammlung aller grundumlagepflichtigen Mitglieder beschlossen, wobei die Grundumlagen laut Gesetz gemäß dem Bedarfsdeckungsprinzip festzusetzen sind", erläutert Höllinger. Mehr Transparenz, mehr Sachlichkeit und mehr Mitbestimmung sei nur schwer möglich.

Falsch sei auch die Behauptung, dass es keine Reformen und Sparvorhaben gegeben habe. So werden ab 1. Jänner 2019 Investitionen von der Kammerumlage 1 befreit, die Kammerumlage 1 generell gesenkt und degressiv gestaltet, die Kammerumlage 2 um 5 Prozent gesenkt, die Mehrfachgrundumlagen-Pflicht zu einer Fachorganisation beseitigt und Gründer im ersten Jahr von der Grundumlage befreit. Das Einsparungspotenzial und damit Entlastungspotenzial für Mitglieder betrage 100 Millionen Euro. Dazu kämen neue Serviceleistungen mit einem Nutzenpotenzial von 34 Millionen Euro.

Kammerumlagen pro Mitglied gesunken

Die Kammerumlagen selbst seien seit dem Jahr 2000 nur in der Höhe der Inflation gestiegen, pro Mitglied im Schnitt sogar um 18 Prozent gesunken. "Das ist die positive Konsequenz daraus, dass wir schon früher die Mitgliedbeiträge in der WKO um 30 Prozent gesenkt haben", so Höllinger.

Nicht nachvollziehbar sei auch die Kritik am Gesamtvermögen der Wirtschaftskammerorganisation. Tatsächlich belaufe sich das Vermögen der zehn Wirtschaftskammern auf rund eine Milliarde und nicht wie von den UNOS behauptet auf 1,8 Mrd. Euro. Das Vermögen bestehe im Wesentlichen aus Anlagevermögen wie Liegenschaften (WK-Infrastruktur, Bezirksstellen, Wifis), liquiden Mitteln und Beteiligungen (z. B. an Tourismusschulen).

In Bildung investieren

Zudem plane die Wirtschaftskammer in den kommenden Jahren einen dreistellen Millionenbetrag in Bildung – Stichwort: Digitalisierung – zu investieren. "Für solche und andere künftige Projekte müssen wir finanziell vorsorgen, ansparen und entsprechende Rücklagen bilden."

Den angekündigten Bescheidbeschwerden sieht Höllinger gelassen entgegen: "Natürlich hat jedes Mitglied und jede politische Gruppierung das Recht, aus welchem Grund auch immer Gerichte anzurufen. Die Finanzierung der Wirtschaftskammer-Organisation ist schon einmal ausdrücklich als verfassungskonform bestätigt worden. Unsere Finanzierung ist natürlich nicht gleichheitswidrig, sondern selbstverständlich rechtskonform." (APA, 22.6.2018)