Bangui – Die Posse um Boris Beckers angeblichen Diplomatenpass der Zentralafrikanischen Republik wird immer verwirrender und kurioser. Wie der Büroleiter des zentralafrikanischen Außenministers der französischen Nachrichtenagentur AFP am Dienstag bestätigte, soll es sich bei dem von Deutschlands Tennislegende im Insolvenzverfahren in Großbritannien eingebrachten Dokument um eine Fälschung handeln.

Becker hatte mit dem Pass unter Berufung auf seinen Botschafterstatus Anspruch auf politische Immunität erhoben. Bereits am Montag hatte der Außenminister der Zentralafrikanischen Republik, Charles Armel Doubane, in einem Telefonat mit der Tageszeitung "Die Welt" dementiert, dass Becker in seinem Land Diplomatenstatus genieße. Für die Erteilung eines solchen Dokuments sei seine Unterschrift notwendig, erklärte Doubane. Er habe ein solches aber nie unterzeichnet.

Gestohlenes Dokument

Allerdings war Becker Ende April in Brüssel von Staatspräsident Faustin Archange Touadera und Botschafter Daniel Emery Dede als zentralafrikanischer "Sonderattaché für Sport und kulturelle Angelegenheiten in der Europäischen Union" vorgestellt worden. Wie Cherubin Moroubama, Doubanes ranghöchster Mitarbeiter im Außenministerium, nun jedoch durchaus ausführlich schilderte, gehört die Seriennummer von Beckers im März ausgestelltem Ausweis zu einem von mehreren Blankodokumenten, "die 2014 gestohlen wurden".

Auch sei auf dem Pass nicht seine Funktion als "Sonderattaché für Sport und kulturelle Angelegenheiten" angeführt, Becker werde vielmehr als ein "Beauftragter für Finanzfragen" ausgewiesen. "Herrn Beckers Stellenbeschreibung gibt es nicht", fasste Moroumba zusammen.

Zahlungsunfähig

Der dreimalige Wimbledon-Sieger Becker, der zudem auch zweimal die Australian und einmal die US Open gewinnen konnte, war im Juni 2017 von einem Konkursgericht in London wegen unbeglichener Schulden für zahlungsunfähig erklärt worden. Beckers Anwalt Oliver Moser hatte in der Vorwoche bestätigt, dass sein Mandant im Zuge eines Insolvenzverfahrens diplomatische Immunität geltend mache und sich dabei auf seine Funktion als Sportsonderattaché berufe. (sid, red, 19.6.2018)