Wien – Der 22-jährige Soldat, der am 9. Oktober 2017 in der Albrechtskaserne in Wien-Leopoldstadt einen zwei Jahre jüngeren Grundwehrdiener erschossen hat, ist am Landesgericht wegen Mordes zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Schuldspruch der Geschworenen fiel mit dem knappestmöglichen Abstimmungsverhältnis von 5:3 Stimmen zugunsten der Anklage aus.

Bei Stimmengleichheit wäre der inkriminierte Vorwurf der vorsätzlichen Tötung vom Tisch gewesen. Während der Angeklagte bei der Urteilsverkündung wie schon während des gesamten Verfahrens ruhig, fast teilnahmslos wirkte, reagierten seine Angehörigen teilweise entsetzt.

Unbescholtenheit milderte Strafmaß

Weshalb sich die Geschworenen mehrheitlich dem Staatsanwalt und seiner Mordanklage angeschlossen hatte, wurde – dem Gesetz entsprechend – nicht begründet. Dazu verwies die vorsitzende Richterin Eva Brandstetter lediglich auf den Wahrspruch der Geschworenen. Bei der Strafbemessung fiel die bisherige Unbescholtenheit des Schützen mildernd ins Gewicht.

Erschwerend war demgegenüber, dass der getötete 20-Jährige keine Möglichkeit hatte, den Angriff abzuwehren. Der Bursch dürfte geschlafen haben, als ihm die aus einem Sturmgewehr StG 77 abgefeuerte Kugel in den Kopf drang. Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

"Waffe aus der Hand gefallen"

Der Angeklagte hatte sich in der Verhandlung mit einem Schießunfall verantwortet. Er behauptete, er habe seinen Kameraden, mit dem er sich "perfekt" verstanden hätte, zum gemeinsamen Rauchen einer Zigarette wecken wollen, sei beim Betreten des Ruheraums gestolpert und gestürzt, wobei sich unabsichtlich der Schuss gelöst hätte. Das habe nur deshalb passieren können, weil ihm zuvor die Waffe aus der Hand gefallen sei, wobei automatisch eine Patrone aus dem Magazin in den Lauf gelangt sei.

Dieser Version trat jedoch der Schießsachverständige Manuel Fließ entgegen. Es gebe "keinen Hinweis, dass sich der Schuss ohne besonderes Zutun gelöst haben kann", sagte der Gutachter am heutigen Verhandlungstag. Der Ballistiker hatte im Vorfeld mit der Tatwaffe und der vom Bundesheer verwendeten Munition zahlreiche Fallversuche durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass sich das StG 77 ab einer Fallhöhe von 1,25 Metern tatsächlich beim Aufprall auf dem Boden selbst nachlädt. Sechs Mal ließ der Sachverständige die Waffe aus 1,25 Metern fallen, ein Mal fand dabei eine Patrone ihren Weg in den Lauf. Bei Fallhöhen jenseits von 1,5 Metern war sogar jedes Mal eine Patrone im Lauf, sofern das StG 77 in senkrechter Position und nicht in Schräglage dem Gesetz der Schwerkraft gehorchte.

Aus Langeweile mit der Sicherung gespielt

Allerdings zeigten sich in diesen Fällen nach dem anschließenden Betätigen des Abzugs bei sämtlichen Patronenhülsen charakteristische Längsriefen, die bei regulär geladener Munition nicht zu sehen war. Auch auf der am Tatort sichergestellten Patronenhülse fehlten diese Längsriefen, "woraus sich schlussfolgern lässt, dass die Patrone nicht durch Fallen der Waffe in den Lauf gelangt sein kann", wie Fließ betonte. Demnach müsste – aus welchen Gründen auch immer – der Angeklagte im Vorfeld selbst die Waffe geladen und dann mit dieser den Ruheraum betreten haben. Überdies war das StG 77 entsichert. Der Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag zugegeben, er hätte beim Wacheschieben aus Langeweile öfters mit der Sicherung "gespielt" und diese "hin- und hergeschoben, damit die Zeit vergeht".

Aus welcher Entfernung der tödliche Schuss abgegeben wurde, war für den Schießsachverständigen nicht mehr genau feststellbar. Es sei aber davon auszugehen, dass sich der Schütze in einem Bereich von bis zu 1,5 Metern vom Opfer entfernt befand. Die genaue Position des Schützen ließ sich ebenfalls nicht mehr rekonstruieren. Fest steht, dass es sich um einen "relativen Nahschuss" gehandelt hatte, wie Gerichtsmediziner Daniele Risser ausführte. Das Projektil war dem 20-Jährigen sechs Millimeter schräg über dem Ohr in den Kopf gedrungen. Bei der Obduktion hätte sich auch eine "Aufreißung im Hinterhauptbereich, ein typischer Ausschuss" gezeigt, sagte Risser. Der 20-Jährige hatte nicht die geringste Überlebenschance. (APA, 14.5.2018)